Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich Resturlaub nach zwei Elternzeiten noch geltend machen?

Frage: Kann ich Resturlaub nach zwei Elternzeiten noch geltend machen?

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Hallo Frau Bader, ich habe zwei Kinder und bin seid 2009 in Elternzeit, meine zweite Elternzeit hat sich direkt an die erste angeschlossen. Da ich bei meiner 1. Schwangerschafr schon früh (wegen vorzeitigen Wehen) krankgeschrieben war, sind mir Resturlaubstage von: 8 Tagen übrig geblieben. Habe damals meine Chefin (die sehr geizig ist) angesprochen und sie sagte mir in einem knallharten Ton, sie findet es eine Frechheit das ich damit komme, habe ja auch immer Weihnachtsgeld bekommen. Ich war so sprachlos, dass ich heulend heim ging. Im Juni diesen Jahres ist meine 2. Elternzeit vorbei, habe auch keinen Kontakt mehr zur Chefin, werde demnächst schriftlich kündigen. Habe aber vor noch eins, zwei Zeilen wegen meinem Resturlaub reinzuschreiben. Wie ich mich im Internet informiert habe, dürfte mein Resturlaub ja auch nicht während der 2. Elternzeit verfallen, erst ab Juni, wenn Elternzeit vorbei ist, oder? Also hätte ich momentan noch Anspruch auf meinen Resturlaub (Bzw. Auszahlung), da ich dort nicht mehr arbeiten gehe. Das schlimme ist, dass meine Chefin unseren Urlaub nie aufgeschrieben hat und dies nur auf Vertrauensbasis ging. Habe aber noch den Zettel, für das erste halbe Jahr 2009, wo ich meine Urlaubstage aufgeschrieben hatte. Danke für Ihre Hilfe und Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schreiben Sie auf, wann genau Sie Urlaub genommen haben u was übrig bleibt. Das muss der AG auszhalen. Liebe Grüße NB


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