Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich nach der letzten Auszahlung des Elterngeldes gleich wieder arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich nach der letzten Auszahlung des Elterngeldes gleich wieder arbeiten?

ReLiSt

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wurde am 12.04.2014 geboren. Ich erhalte die letzte Auszahlung des Elterngeldes am 15.03.2015. Kann ich nach der Auszahlung wieder arbeiten? (2 Tage pro Woche). Es ist ja für die Zeit vom 12.03. - 12.04.2015 gedacht. Kann ich trotzdem in diesem Zeitraum geringfügig arbeiten ohne das mir Nachteile entstehen? Offiziell fange ich erst am 01.05.2015 wieder an zu arbeiten. Mit freundlichen Grüßen Steffi Schwerdtfeger


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn lt. Bescheid die Auszahlung endet, können Sie danach ohne Anrechung wieder arbeiten Liebe Grüße NB


SumSum076

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Ne, denn du arbeitest ja dann in der Zeit, in der du Elterngeld beziehst (bis 11.04.15) Da wird Einkommen angerechnet! Anrechnungsfrei hinzuverdienen kannst du erst ab 12.04.15. Gruß Sabine


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