Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einmalige Auszahlung des Elterngeldes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einmalige Auszahlung des Elterngeldes

EvaVD

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Sehr geehrte Frau Bader, hat eine einmalige Auszahlung des ElterngelPlus (wenn ich eine neue Stelle früher finde) ein Einfluss auf schon abgezogenes Geld? So bedeutet das, dass mein EGplus rückwirkend auf BasisEG umgeschrieben würde, oder wäre das tatsächlich nur Einmalzahlung von Restgeld? Beispiel: Ich beantrage 22 Monaten Elterngeld Plus. Mein Mann kriegt in 3.-6. Monat ALG1, so deswegen kriegen wir für diese 3 Monate auch Wohngeld. Mit BasisEG hätten wir keinen Anspruch darauf. Ich finde schon in 16.Monat eine Vollzeitstelle, so ich lasse ein Rest des Elterngeldes auszahlen. Müssen wir bei vorzeitiger einmaliger Auszahlung des Restes von Elterngeld dieses Wohngeld wieder zurückzahlen? Oder hat das kein Einfluß auf schon ausgezogenes Geld? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ds wird nicht einfach einmalig ausgezahlt sondern rückwirkend auf andere Monate gerechnet und diese dann eben neu berechnet. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn ihr euch Elterngeld Plus vorzeitig auszahlen lasst, müsst ihr dafür andere Plus Monate (rückwirkend) in Basiselterngeld umwandelt. Also ja, das hat Auswirkungen auf bereits ausgezahlte Elterngeldmonate und damit ggf. auf andere Sozialleistungen in diesen Zeiträumen. ABER du musst ja nicht zwangsläufig die Monate 3 bis 6 in Basis umwandeln. Du könntest bspw. erst ab dem 7. oder 8. Lebensmonat rückwirkend in Basiselterngeld umwandeln. Wenn du den 16. bis 22. Lebensmonat auszahlen lassen willst (7 Monate), könntest du bspw. vom 8 bis 14. Lebensmonat rückwirkend Basiselterngeld nutzen.


EvaVD

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Ah danke! Aber darf man eigentlich auch 13.+14.LM in BasisEG umgeschrieben? ich dachte, dass das nur für die Monate 1-12 geht


Dojii

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Basiselterngeld kann in den Lebensmonaten 1 bis 14 bezogen werden, man kann also auch 13 und 14 als Basiselterngeld nutzen, wenn man will.


netteKlarinette

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Auch wenn der Partner keine Elternzeit genommen hat ?


Dojii

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Ja, solange man in Summe nicht mehr als 12 Basismonate nutzt ist das kein Problem. Rechtlich kann man seine 12 Basismonate in den ersten 14 Lebensmonaten verteilen.


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