Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich nach der Elterzeit befristet in Teilzeit anfangen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich nach der Elterzeit befristet in Teilzeit anfangen?

Loli1985

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Sehr geehrte Frau Bader, im Juni endet meine 1 jährige Elternzeit. Ich bin in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten und länger als 6 Monate. Mein AV ist unbefristet und Vollzeit. Nun möchte ich mit den Stunden für 2 Jahre auf 30 oder 35 runter gehen und danach automatisch wieder auf 40 Stunden hoch. Ist das rechtlich möglich? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider haben Sie keinen Anspruch auf verlängerung der EZ - aber vllt. macht Ihr AG das mit. Dann könnten Sie in der EZ TZ arbeiten - was die beste Lösung wäre. Liebe Grüße NB


La_Latina

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Warum nimmst du nicht einfach die restliche Elternzeit und arbeitest in dieser Teilzeit?


Tini_79

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Sonst frag einfach deinen AG. Bei mir wurde das gerade letzte Woche problemlos unterschrieben. Ich steige mit 35h wieder ein, befristet auf ein Jahr. Den Anspruch auf TZ hat man ja so oder so.


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