Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich nach der Elternzeit nur im Nebenjob in Elternzeit bleiben?

Frage: Kann ich nach der Elternzeit nur im Nebenjob in Elternzeit bleiben?

Ambia

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Hallo, Ich hatte vor der Geburt meines Sohnes einen Haupt- und einen Minijob. Dann war ich ein Jahr in Elternzeit und würde jetzt aber bei einem neuen Arbeitgeber starten. Bis sich alles eingespielt hat und wir wissen wie wir das mit der Betreuung usw. regeln dachte ich mir wäre es gut den Nebenjob quasi noch zu pausieren bis wir wissen ob es überhaupt noch zeitlich möglich wäre diesen auszuführen. Wäre das möglich? Also nur in dem Minijob Elternzeit zu beantragen aber Vollzeit eigentlich zu arbeiten? Elterngeld bekomme ich dann natürlich nicht mehr! Vielen Dank für die Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie hätten sich bei der Geburt festlegen müssen, wie lange Sie EZ beanragen wollen. Grds geht das, aber nur, wenn der TZ-AG zustimmt. Liebe Grüße NB


Felica

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Ja und nein. Ja deshalb, weil du deine EZ bei jedem AG anders gestalten kannst. Du kannst also auch bei einem AG sagen, ich bleibe 2 Jahre daheim und kehre dann in TZ wieder für das 3te Jahr. Und beim zweiten AG sagst du, ich kehre nach einem Jahr wieder. In VZ oder TZ innerhalb der EZ. Das geht durchaus. Aber jetzt zum nein. Das Problem ist, du schreibst du hast nur ein Jahr EZ eingereicht. Du musstest dich aber bei jedem deiner AG für 2 Jahre festlegen. Hast du bei diesen jeweils nur ein Jahr eingereicht, bist du jetzt davon abhängig das dein AG die Zustimmung dazu gibt, das du die EZ verlängert. Verpflichtet ist er dazu nicht.


luvi

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Hallo, Ich glaube nicht, dass das so geht, wie du das geplant hast. An sich geht das schon, in einem Job zu arbeiten und beim anderen pausieren. Das Problem seh ich in deiner Stundenzahl. Du schreibst, du möchtest Vollzeit arbeiten. In der Elternzeit darf man allerdings höchstens (ich glaub jetzt sind es 32) Stunden arbeiten. LG luvi


Mitglied inaktiv

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Die Frage ist hier, wie lange du im Nebenjob Elternzeit angemeldet hattest. War es nur ein Jahr, muss der AG nicht zustimmen.


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