Denis1977
Hallo Frau Bader, meine Frau hat 12 Monate Elternzeit. Ich habe den ersten und dreizehnten Monat Elternzeit. Den ersten Lebensmonat habe ich genommen. Geplant war, dass ich im dreizehnten Lebensmonat die Eingewöhnung in der Kita mache und meine Frau wieder arbeiten geht. Nun bekommen wir aber erst drei Monate später einen Platz. Somit kann ich die Eingewöhnung während meine Elternzeit nicht machen und würde deswegen lieber arbeiten gehen und meine Frau macht später die Eingewöhnung. Meine Frage ist mit welchem Stellenumfang ich trotz Elternzeit arbeiten gehen kann. Mein Arbeitgeber ist allem gegenüber aufgeschlossen! Vielen Dank für Ihre Antwort!
Halo, 30 Std/ Wo. Wird auf das EG angerechnet. Wenn Sie den 2. Monat nicht nehmen, müssen Sie den ersten Mo zurückzahlen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn der Arbeitgeber zustimmt, dann kann man die Elternzeit im beiderseitigen Einverständnis nicht antreten. Muss man dann der Behörde entsprechend melden. Auch möglich wäre es, während der Elternzeit bis zu 30 Stunden in Teilzeit zu arbeiten. Auch dies mit Zustimmung des Arbeitsgebers.
la-floe
hi, möglich ist das. Du bekommst mMn aber kein Elterngeld und musst das auch für den ersten Monat zurückzahlen. floe
mellomania
du musst beide monate angetreten haben um elterngeldberechtigt zu sein. wenn du den ersten monat hast und den zweiten jetzt nicht machst, musst du das elterngeld vom ersten monat zurückzahlen
chrissicat
Während der Elternzeit darfst du maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. 30 Stunden/Woche während der Elternzeit ist tatsächlich geschickter als auf die Elternzeit zu verzichten (mit Zustimmung des Arbeitgebers), denn so brauchst du daß Elterngeld für den ersten Monat nicht zurück zahlen. Die Elterngeldstelle musst du aber informieren, damit das Elterngeld für den 13. Monat dann entsprechend sofort neu berechnet werden kann.
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