Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich jetzt schon kündigen?

Frage: Kann ich jetzt schon kündigen?

Tiger Lilly

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Hallo Frau Bader, ich habe vor 7 Monaten nach meiner Elternzeit wieder in meiner alten Firma angefangen zu arbeiten. Allerdings in einer anderen Abteilung und ich habe nun gar kein Spaß mehr daran und mit den Kollegen funktioniert es auch nicht. Nun habe ich mich entschlossen zu kündigen und habe letzte Woche einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben . Am 1.12. 2017 soll es los gehen und ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist in der alten Firma kann ich bereits jetzt die Kündigung schon abgeben oder gibt das Nachteile ? Bekommt die Kündigung mein Abteilungschef oder das Personalbüro oder beide? LG Lilly


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich will ich die Kündigung jetzt schon abgeben. Wenn es noch Urlaubstage gibt, sollten Sie die ja noch nehmen. Liebe Grüße NB


mellomania

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ich würde jetzt kündigen. mit dem hinweis, dass du fristgerecht auf den 30.11.2017 das Arbeitsverhältnis kündigst und um Auszahlung der Resturlaubstage bittest. sonst verstreicht die Frist womöglich und dann wirds blöd...


Mitglied inaktiv

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Warum Resturlaubstage auszahlen lassen? Laut BUrlG muss Erholungsurlaub genommen werden, sofern das möglich ist. Das heißt, dass die Fragestellerin baldmöglichst kündigen sollte, und dem AG angeben sollte, wann sie in der verbleibenden Zeit ihre restlichen Urlaubstage nimmt. Die Kündigung geht normalerweise an die Personalabteilung und von dort werden die Betreffenden informiert.


mellomania

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öhm ich bekam die ohne probleme am ende der beschäftigung ausgezahlt...daher...


Mitglied inaktiv

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wir sind doch hier in einem Rechtsforum. "Keine Gleichbehandlung im Unrecht!"


mellomania

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hö? sorry das versteh ich jetzt net


Mitglied inaktiv

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Du hast vorhin den Fehler gemacht, den viele Laien machen: du hast Urlaub ausbezahlt bekommen, obwohl du du die Möglichkeit gehabt hättst, den Urlaub abzufeiern wie es das BUrlG vorschreibt. Das war ein Verstoß gegen das Gesetz. Wenn dein AG unrecht gehandelt hat, kannst du daraus kein Recht für andere ableiten, es ebenso zu machen. Ein ganz wichtiger juristischer Grundsatz: "Keine Gleichbehandlung im Unrecht." Jeder ist für sich verpflichtet gemäß dem Gesetz zu handeln. Urlaubstage müssen in Erholungsurlaub abgegolten werden, außer wenn der Urlaub nicht genommen werden KANN, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Z.B. wegen BV.


mellomania

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ich hatte gekündigt und war in elternzeit. hatte einen neuen job im rahmen DIESER elternzeit begonnen. wann hätte ich den urlaub nehmen sollen? hab die probezeit beim neuen AG abgewartet und dann den alten AG gekündigt. natürlich war es rechtens den urlaub auszuzahlen. hätte ihn doch gar nicht nehmen können.


Mitglied inaktiv

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Dann liegt der Fehler darin, dass du von dir auf die Tiger Lilly geschlossen hast. Die arbeitet nämlich zur Zeit und kann ihren Urlaub abfeiern, was sie auch muss, ausser wenn sie krank würde.


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