Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich im Nachinein meine Angaben zu den Partnerschaftsbonusmonaten ändern

Frage: Kann ich im Nachinein meine Angaben zu den Partnerschaftsbonusmonaten ändern

Blue166

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Guten Tag von uns wird derzeit von der L-Bank das gezahlte Elterngelde für die Partnerschaftsbonusmonate zurückgefordert. Grund dafür ist, dass während der PBM meines Mannes ich einen gebrochenen Fuß hatte und er für eine gewisse Zeit als meine Haushaltshilfe daheim war. In dieser Zeit wurde er unbezahlt freigestellt und wir erhielten Leistungen von meiner Krankenkasse. Nun sagt die L-Bank in dieser nicht-arbeitenden Zeit hat er das Minimum von 25 Wochen-Stunden nicht erreicht. Mein Mann ist sowohl selbstständig als auch angestellt, selbstständig hat er weiter gearbeitet aber dies war auf dem Formular nur mit 13 Wochenstunden angegeben, tatsächlich hat er aber mehr gearbeitet. Uns war nur nicht klar wie die Zeit der Haushaltshilfe angerechnet wird, da hier auch unterschiedliche Aussagen von der L-Bank kamen und wir befürchteten, dass man uns dann vorwirft über die 30 Stunden gekommen zu sein. Können Sie uns hier bitte weiterhelfen, können wir für die betreffende Zeit nun angeben, dass während der Haushaltshilfe doch mehr selbstständig gearbeitet wurde?


Dojii

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Theoretisch könnt ihr das, aber das wirkt natürlich komisch und zu perfekt passend in eurer Situation. Ihr müsst eben damit rechnen, dass die Elterngeldstelle das nicht so einfach akzeptiert sondern dann explizite Nachweise fordert, wie es zu der plötzlich höheren Zeit in der Selbstständigkeit gekommen ist. Ein selbst geführtes Stundenkonto deines Mannes oder Nachweise über vermehrt eingegangene Aufträge etc. Sowas in der Art wäre eine Möglichkeit. Nur auf euer Wort sich sich die Elterngeldstelle meiner Erfahrung nach nicht wirklich einlassen.


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