Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnerschaftsbonus nach Ende des Basis EG beantragen

Frage: Partnerschaftsbonus nach Ende des Basis EG beantragen

evaluisa

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Hallo, Ich habe mal eine Frage zum Partnerschaftsbonus. Vor einer Woche haben meine 12 Monate Basis Elterngeld geendet, mein Mann hat gleichzeitig mit mir im 8. und 9. Lebensmonat unserer Tochter Basis EG genommen. Nun bin ich wieder schwanger und werde Ende November wieder in Mutterschutz gehen. In den kommenden drei Monaten arbeiten mein Mann und ich jeweils Teilzeit - er angestellt, ich selbstständig. Da wir erst jetzt von dieser Möglichkeit erfahren haben, haben wir den Bonus noch nicht beantragt. Ist es möglich, diesen Partnerschaftsbonus jetzt, nach Ende des EG Bezugs, noch zu beantragen? Und sind wir überhaupt geeignet für den Bonus, wenn ich nur bis Ende November arbeiten kann? Vielen Dank und schönen Tag noch! Eva


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen in vier Monaten zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten. Alle beide. Wenn ich es richtig verstehe, ist das Kind für Mitte Januar ausgezählt. Da Sie selbstständig sind und keinen Mutterschutz haben, ist das also rein rechnerisch noch machbar. Wenden Sie sich schnellstmöglich an die Elterngeldstelle. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Ihr müsst in vier kompletten Monate alle Voraussetzungen für die Partnetschaftsbonusmonate erfüllen. Erfüllt nur einer die Bedingungen nicht, muss dieses EG zurück gezahlt werden


Himbeere2008

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Bist du generell selbstständig? Dann gibt es für dich keinen Mutterschutz.


drosera

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Hi, Beantragen könnt ihr die Monate auch jetzt noch. Der Haken ist halt, dass du nun 4 Lebensmonate die durchschnittliche Wochenarbeitszeit halten musst (ob das dann noch die alten 25-30h oder die neuen (ab 1.9.) 24-32h sein werden, kann ich nicht sagen). Ginge das theoretisch bei deinem Job über die Entbindung hinweg? Würdest du das wollen?


evaluisa

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Danke für eure Antworten! Es ist bei mir etwas kompliziert, da ich vor der Geburt die Hälfte der Woche angestellt war und die restliche Woche selbstständig gearbeitet habe. Bei meiner Anstellung bin ich weiterhin in Elternzeit und die geht auch direkt in den Mutterschutz des zweiten Kindes über. Selbstständig habe ich nun angefangen wieder zu arbeiten und da habe ich dann natürlich offiziell keinen Mutterschutz, deswegen könnte es schon irgendwie klappen mit den 4 Monaten…


Felica

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Rechne es aus. Auf den vorgeburtlichen Mutterschutz darfst du ja verzichten. Freiwillig. Auf den nachgeburtlichen nicht. Kind darf also nicht zu früh kommen. Den 4 Lebensmonate müsst ihr beide alle voraussetzungen erfüllen.


Dojii

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Hier muss ich nochmal reingrätschen: Der vor- oder nachgeburtliche Mutterschutz ist für die PB-Monate unschädlich. Hier wird einfach fiktiv "unterstellt", dass der Stundenkorridor eingehalten wurde. Die Richtlinien zum Elterngeld sagen unter Punkt 4.4.3.2 folgendes: "Zeiten der Inanspruchnahme der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung sind für die Einhaltung des im Partnerschaftsbonus grundsätzlich notwendigen Stundenkorridors unschädlich. Für diese Zeiten ist die für die Einhaltung des Stundenkorridors notwendige Arbeitszeit zu unterstellen." https://www.bmfsfj.de/resource/blob/156526/e813eb0f5dec48c469802bf1276f3f1d/richtlinien-zum-beeg-data.pdf


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