Liliana 22
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Tochter am 28.03.22 entbunden. Und meine EZ endet am 28.03.23 vor meiner Schwangerschaft war ich voll berufstätig als ich damals wusste das ich Schwanger bin wurde ich direkt von meinem AG freigestellte da ich in der Zahnmedizin arbeite (Prophylaxe). Meine Frage ist wenn ich jetzt wieder Schwanger werde vor Ende der EZ was würde mir an Gehalt zustehen bis zur Mutterschutz meine EZ endet in zwei Monate. Liebe Grüße
Hallo, ab dem ersten Tag nach dem Ende der Elternzeit bekommen Sie dann Ihren vertraglich geschuldeten Lohn. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn Dein Kind betreut ist ja. Du musst arbeitsfähig sein. Wie ist der Plan wenn Du nicht schwanger wirst?
Liliana 22
Ja ich hätte eine Betreuung für meine Tochter. Und arbeitsfähig wäre ich auch aber wenn ich jetzt wieder Schwanger sein sollte würde ich wieder das selbe verdienen wie vor der Schwangerschaft? Und müsste ich wieder arbeiten gehen bis zur Mutterschaft? Wenn ich nicht schwanger sein sollte würde ich ganz normal wieder arbeiten gehen und nach paar Monate wieder probieren.
MamaausM2
Verstehe dein Problem nicht. Wenn du wieder anfängst zu arbeiten und du bist schwanger, sagst du das. Und dann bekommst du bei einem BV deinen Lohn als würdest du arbeiten
netteKlarinette
Du wirst pünktlich schwanger > du gehst wieder genau die Stunden wie vor der ersten SWS arbeiten, weil dein AG dich nicht freistellt sondern irgendwo schwangerengerecht einsetzen kann > bekommst deinen Lohn, genausoviel wie vor der ersten SWS Du wirst pünktlich schwanger > der AG kann dich nirgendwo schwangerengerecht einsetzen obwohl du die gleiche Stundenzahl wie vor der ersten SWS arbeiten kommen wollen würdest > er stellt dich frei und du bleibst zuhause > bekommst den gleichen Lohn als wenn du arbeiten würdest. Du wirst nicht pünktlich schwanger > du gehst genauso viele Stunden arbeiten wie vor der ersten SWS und bekommst deinen Lohn wie vor der ersten SWS auch.
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