Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnerschaftsbonus vorzeitig beenden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partnerschaftsbonus vorzeitig beenden?

Martinao20

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Guten Tag, Meine Frau befindet sich derzeit in Elternzeit. Ab Mitte Januar 2022 bis Mitte Mai 2022 haben wir beide den Partnerschaftsbonus angemeldet mit jeweils 30 h Teilzeit im Monat. Nun ist meine Frau erneut schwanger und bekommt im Juni 2022 unser zweites Kind. Da sie als Erzieherin arbeitet, wird sie Mitte Januar nicht Arbeiten dürfen und wieder in das Beschäftigungsverbot gehen. Nun meine Frage, ob wir beide auf den Partnerschaftsbonus verzichten können, ich ganz normal meine 40 h arbeiten gehen kann und meine Frau sowieso ins Beschäftigungsverbot geht. Hintergrund ist, das meine Frau die 30 h nicht leisten kann, da sie gar nicht arbeitet, wenn ich demnach 30 h gehe, verfällt der Partnerschaftsbonus sowieso und wir müssten dies wieder zurückzahlen!? Demnach würden wir gern den Partnerschaftsbonus weglassen und die "Elternezit" somit vorzeitig beenden? Können sie mir weiterhelfen oder eventuell reinen rat geben, wo ich mich hinwenden kann? Viele Liebe Grüße


Dojii

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Ihr könnt die Elterngeldmonate problemlos zurückziehen. Einfach ein formloses, von euch beiden unterschriebenes, Schreiben an die Elterngeldstelle schicken, dass ihr die PB-Monate doch nicht in Anspruch nehmen wollt. Ihr müsst das nicht mal begründen. Ob der Arbeitgeber die Eltern(teil)zeit von euch beiden jeweils zurück nimmt liegt an ihm, falls euer Kind zum Zeitpunkt der PB-Monate jünger ist als 2 Jahre. Ein Recht auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit habt ihr in den ersten zwei Jahren nämlich nicht.


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