Wecker
Hallo, Ich bin derzeit noch in EZ. Da ich mittlerweile umgezogen bin und die Entfernung zu weit ist möchte ich zum Ende der EZ kündigen. Ich habe allerdings noch sehr viel Resturlaub und Überstunden, beides würde ich mir dann gerne ausbezahlen lassen. Nun ist die Frage, schreibe ich in die Kündigung als Datum das Ende der EZ? Verliere ich dann meine Ansprüche auf Urlaub und Überstunden?
Hallo, ich würde das mit dem Arbeitgeber besprechen. Sie können entweder den Resturlaub und die Überstunden noch nehmen und dann kündigen oder direkt kündigen und der Arbeitgeber zahlt aus. Im Ergebnis kommt es auf das gleiche heraus. Liebe Grüße NB
Suomi
Resturlaub und Überstunden müssen ausbezahlt werden, wenn Du direkt zum Ende der EZ kündigst.
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