Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende der Elternzeit / Kündigung / Bv

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende der Elternzeit / Kündigung / Bv

Mika187

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Guten Abend Frau Bader, Schön , dass man die Möglichkeit hat ihnen Fragen zu stellen . Danke im Voraus ! :) Meine Elternzeit endet zum 1.8 . Ursprünglich sollte ich wieder ganz normal anfangen zu arbeiten (35std/Logopädie) . Nun hat mir meine Chefin netterweise ganz kurzfristig mitgeteilt , dass sie mir die alten std nicht mehr bieten kann . Wir sind eine Praxis wo nur 3 Leute beschäftigt sind . Ich solle doch bitte kündigen , alternativ könnte sie mir 25 std anbieten (zu Zeiten die ich niemals erfüllen kann) 15-20 Uhr und samstags 8-19 Uhr . Da ich mitten in der corona Krise nicht kündigen möchte , habe ich ihr Angebot erstmal angenommen . Sie könnte mich zum 1.8 kûndigen , leider (Kleinbetrieb) das weiß ich jetzt . Nun meine Frage : Wir wünschen uns ein weiteres Kind . Was passiert , wenn ich direkt beim Beginn erneut schwanger werde ? Bei der ersten Schwangerschaft hat mich meine Chefin zum Betriebsarzt geschickt , da ich nicht immun gegen Masern und Mumps war , habe ich ein Beschäftigungsverbot erhalten . Würde das bei der zweiten ss auch gehen ? 2. Frage : Muss ich am ersten Tag auf der Arbeit erscheinen , falls ich da schon schwanger bin oder kann ich vorher schon ein BV vom Arzt kriegen ? Oder aber , kann ich ab dem 1.Tag schon krank machen ? Eigentlich ist es nicht mein Wunsch so “eklig” zu werden , aber als ich mit meiner Chefin im Januar gesprochen habe war alles ok und sie meinte ich könnte ab August ganz normal wieder durchstarten . Dadurch , dass sie mir die rote Karte zeigt möchte ich auch nicht so einfach gehen . Ich hätte schon längst eine neue Stelle suchen können , aber nun ist mir das alles einfach viel zu kurzfristig . :( Liebe Grüße , Mika


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ab dem ersten Tag nach der EZ kann der Ag kündigen - vllt können Sie verlängern? 2. SIe haben Anspruch auf den alten Job im alten Umfang. Wegend er Zeiten hängt es vom Arbeitsvertrag ab. 3. Wenn Sie schwanger werden, ändert sich erst einmal nichts. Die Zeiten verstoßen nicht gegen das MuSchG. 4. Warum sollte man als Logopäde ein BV bekommen? Sollte es so sein, müssen Sie keinen Tag gerabeitet haben. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Dein Arbeitgeber kann dir erst am 1. Tag nach der Elternzeit kündigen mit der entsprechenden Kündigungsfrist . An deiner Stelle würde ich nicht kündigen, wenn du den Vertrag einhalten kannst. Deine Chefin wusste, dass du nach der Elternzeit wieder kommst und hätte deshalb deinen Ersatz befristen sollen. Eine Krankschreibung holt man sich nicht, sondern bekommt sie, weil man krank ist. Auch für das BV müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Auch wird Logopädie bei uns z. T. momentan online gemacht, das waere auch im Homeoffice möglich. Wie gesagt, kündigen würde ich nicht, sonst bekommst du auch für das nächste Kind weniger Elterngeld, Mutterschutzleistungen. Und megasauer wäre ich auch auf deine Chefin. Aber Angriffsfläche, damit sie dir kündigen kann, solltest du ihr auch nicht geben. LG luvi


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