nora1984
Hallo, ich habe jetzt festgestellt, dass die Berechnung des Mutterschaftsgeldes bei meinem 2. Kind im Jahr 2016 fehlerhaft war. Mein AG (öffentlicher Dienst - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) hat nicht korrekt gemeldet, dass meine Teilzeittätigkeit vor Beginn des Mutterschutzes endet (und ich wieder in Vollzeit angestellt bin), weshalb der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nur aufgrund meines Teilzeitgehalts berechnet wurde. Da überall steht, dass die letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen werden, habe ich mich darüber auch nicht gewundert. Da unser Kind zudem eine Frühgeburt war, hatten wir etwas viel um die Ohren, sodass nicht auffiel, dass in den Bezügemitteilungen immer noch meine Teilzeitstunden angegeben waren. Im Tarifvertrag gibt es eine Ausschlussfrist von 6 Monaten. Die Personalverwaltung hat mir gesagt, ich habe keine Chance mehr an das Geld ranzukommen, da diese Frist schon lange verstrichen ist. Ist das wirklich so? Verjähren tut es ja eigentlich erst nach 3 Jahren, das wäre der 31.12.2019. Was kann ich tun? Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten? Habe ich noch eine Chance, an das Geld zu kommen? Viele Grüße
Hallo, Wegen der Ausschlussfrist mache ich in der wenig Hoffnung. Die Ausschlussfrist hatte gerade den Sinn, dass Ansprüche nicht nach so langer Zeit geltend gemacht werden. Liebe Grüße NB
mellomania
hast du , fällt mir gerade ein, verlängerten mutterschutz erahlten auf grund der frühgeburt? also bescheinigung vom kh? hat jetzt zwar nix mit deiner frage zu tun weil ich es nicht weiß, fiel mir nur gerade ein..
nora1984
Ja, das habe ich bekommen!
mellomania
wenigstens das. ich wünsche dir viel erfolg! mist dass dir das so spät aufgefallen ist...hoffe du erhälst noch was
Sternenschnuppe
Durch die Ausschlussfrist leider keine Chance. Ich hatte das auch und gerichtlich versucht. Keine Chance....
chrissicat
Genauso wie Sternschnuppe es schreibt: aufgrund der Ausschlussfrist kannst du da nichts mehr machen. :-(
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