Tlienaa
Hallo! Meine Situation ist folgende: Ich habe eine Tochter (2 Jahre) aus einer vorherigen Beziehung. Für sie habe ich 12 Monate Elterngeld bezogen. Mit ihr war ich alleinerziehend, habe die zwei weiteren Monate (für Alleinerziehende) allerdings nicht beantragt, da ich wieder arbeiten gehen wollte. Mittlerweile bin ich verheiratet und würde nun gern wissen, wie sich das mit den 2 Monaten verhält? Könnte ich diese trotz unserer Ehe bezahlt (!) nehmen? Dass ich die restliche Elternzeit unbezahlt nehmen könnte, weiß ich. Falls es relevant ist: Mein Mann hat unsere kleine Maus noch nicht adoptiert und ich habe das alleinige Sorgerecht. Zudem besteht auch zum Erzeuger kein Kontakt, sodass er die Monate noch beanspruchen könnte. Die Kleine lebt ausschließlich bei uns. Vielen Dank!
Hallo, leider zu spät! Liebe Grüße NB
Lewanna
Nein, das geht natürlich nur innerhalb der ersten 14 Monate. LG
Mitglied inaktiv
Nein, da Kind älter wie 12 Monate ist. EG-Monate können höchstens bis zum 14ten Lebensmonat genutzt werden.
Tlienaa
Okay, schade! Danke für eure Antworten!!
Mitglied inaktiv
Elterngeld kann als Elterngeld Plus zwar auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden (da stimmen die bisherigen Antworten nicht ganz), müsste aber dann ab dem 15. Lebensmonat durchgehend bezogen werden. Da das bei dir nicht der Fall war, sind die zwei Monate weg.
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