Aura
Ich habe einen Vertrag von 30 Stunden unterschrieben und mich einverstanden erklärt meine Elternzeit um 2 Monate zu verkürzen. Wenn ich wieder arbeiten gehe, ist meine Tochter 10 Monate. Nun bereue ich diese Entscheidung zutiefst, da mein Arbeitgeber für mich und meine Tochter ungünstige Arbeitszeiten vorschreibt. Zuvor sagte er mir zu, dass das alles ganz einfach zu regeln ist. Aber jetzt ist es so, dass ich 1 ganze Stunde Mittagspause halten muss bei 6,5 Stunden Arbeit und ich habe noch einen langen Fahrtweg zur Arbeit. Mir gehen ca. 3 kostbare Stunden einfach so verloren. Da ich noch Stille wollte ich nicht zu lange getrennt sein von meiner Tochter. Aber da betrieblich seit neuestem 1 Stunde Pause vorgeschrieben ist, muss ich 9 Stunden täglich von meiner Kleinen getrennt sein! Meine Frage: habe ich als Stillende Sonderrechte ? Oder könnte ich den Vertrag außerordentlich kündigen? Ich ärgere mich so, dass ich da zugesagt habe und jetzt solche Bedingungen habe. Ich hätte lieber 3 Tage 7 Stunden mit einer halben Stunde Pause und einen Tag 5 und einen Tag 4 gearbeitet, damit ich nicht jeden Tag so lange von meiner Tochter getrennt sein muss. Aber jetzt muss ich jeden Tag länger arbeiten nur wegen dieser Mittagspause. Ich bereue die Entscheidung meine Elternzeit zugunsten des Betriebes verkürzt zu haben!
Hallo, Sie haben Anspruch darauf, zweimal 30 min o einmal 60 min zu stillen - aber das kommt ja aufgrund der Entfernung nicht in Betracht. Was Sie vertraglich vereinbart haben (insbesondere auch zu der Aufteilung) kann ich auf dei ferne nicht beurteilen - vllt. können Sie mit dem AG nochmal reden? Anosnten stellt sich die Frage, ob Sie in der EZ TZ arbeiten - dann können Sie überlegen, in die EZ zurückzugehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
naja, ich hätte nie und nimmer auf die Vorteile der Elternzeit verzichtet, auch bei teilzeit. Aber das wirst du dir vorher überlegt haben. Immerhin bedeutet Teilzeit ja nicht automatisch Beendigung der Elternzeit. Ansonsten, als stillende Mutter fällst du unter das Mutterschaftsgesetz, sprich besondere Pausenzeiten (mit entsprechender Bezahlung!), Arbeitszeiten, Arbeitsplätzen usw. Würde mich da also noch einmla schlau machen. Hast du das vorher zugesagte schriftlcuih, oder wo Zeugen? Dann würde ich darauf pochen. Sonst sieht es wo schlecht aus. Am besten da dann noch einmal mit dem AG sprechen.
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