Mamacita2011
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mal eine Frage bzgl. Der Kündigung der aktuellen Elternzeit. Kurz zu meiner Situation: bis zum 16.11.2014 arbeite ich noch im 3. Jahr meiner Elternzeit in Teilzeit mit 23 Wochenstunden. Davor war ich Vollzeit berufstätig. Nun bin ich in der 20 Woche schwanger und eigentlich wollte ich die aktuelle Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes (ca. 15.08.2014) kündigen um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld seitens des Arbeitgebers nach meiner Vollzeitbeschäftigung berechnet zu bekommen. Nun bin ich aber schon 3 Wochen krank geschrieben und mein Frauenarzt hat mich auf ein eventuelles Beschäftigungsverbot angesprochen, sollte sich mein Zustand nicht deutlich bessern. Nun stellt sich mir die Frage ob ich auch aus dem Beschäftigungsverbot heraus meine Elternzeit von meinem Erstgeborenen kündigen kann um den vollen Zuschuss nach Vollzeit zu bekommen oder ob das in so einem Fall nicht möglich ist und ich nur den Teilzeitanteil zum Mutterschaftsgeld bekomme. Oder ob ich mich sogar strafbar mache, wenn ich so handele. Im Voraus vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Mit freundlichem Gruß
Hallo, ja, das ist kein Problem Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Kannst Du. Im Mutterschutz hast Du ja eh sozusagen ein BV und die neue Regelung ist ja exakt dafür da um den vollen Zuschuss bekommen zu können. Alles gut.
SumSum076
Jepp, auch aus einem BV heraus, kannst du pünktlich zum 14.08. die laufende EZ beenden, um ab 15.08. das volle MuSchu-Geld zu bekommen! Gruß Sabine
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