Ahnungsloser
Hallo zusammen, ich hätte gerne, sofern es ihnen möglich ist, gewusst, ob ich bei ihnen richtig bin und eine Anzeige oder ähnliches gerechtfertigt ist und eine Chance besteht. Mein Anwalt meinte, dass die Chancen eher 50:50 stehen. Es geht um einen Schaden, den ein deliktunfähiges Kind an meinem Auto anrichtete. Es steht hier Aussage gegen Aussage: Die Versicherungsnehmerin besagt, ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt zu haben. Mein Vater, meine Freundin und ich sehen dies jedoch anders (Bilder, Häufigkeit der Steinwürfe auf mein Auto, keine Chance der Mutter einzugreifen, erscheinen für uns eine Aufsichtspflichtverletzung). Jedenfalls wird der Schaden (lt. Gutachten über 1.600€) von der Versicherung nicht behoben, auch mein Widerspruch nicht anerkannt, da laut der Versicherung die Aufsichtpflicht eingehalten wurde. Näheres zum Vorfall: Ich parkte auf einem Parkplatz, zusammen mit meiner Freundin, meinen PKW in der Gartenanlage meiner Eltern. Als wir Stunden später, zusammen mit meiner Mutter, zu meinem Auto gingen, spielte ein Kind, etwa ein bis zwei Meter von meinem Auto entfernt, auf und neben einem Schotter-/Kieshaufen. Als ich auf der Fahrt zu meinen Eltern kurzen Halt machte, um noch etwas einzukaufen, fielen mir zig Kratzer, Beulen und Dreck auf meinem Auto auf. Wir fuhren daraufhin zu meinen Eltern heim und anschließend mit meiner Freundin und meinem Vater zur Mutter des Kindes, die in der besagten Gartenanlage einen Garten hat. Sie war erst entsetzt, als sie mein Auto sah und entschuldigte sich und sagte uns, dass sie mit der Gartenarbeit beschäftigt war und es ihr leid tut, es nicht mitbekommen zu haben. Daraufhin ging sie nächsten Tag zur Versicherung. Die Beulen und Kratzen zeigen außerdem, dass das Kind nicht nur einmal mein Auto bewarf. In weiteren Telefonaten mit der Mutter erzählte sie mir außerdem, dass sie selbst das Kind, samt Spielzeug, auf diesen Haufen setzte, obwohl mein parkendes Auto daneben stand. Ein unmittelbarer Eingriff, um das Kind bspw. beim beschädigen des Autos zu hindern, war hier nicht möglich, da sich zwischen dem Kind und der Mutter ein Zaun, mit Sichtschutz, ein riesiger Baum, der blühte und der Schotter-/Kieshaufen befanden. Bei Verletzungen durch heranfahrenden Autos oder Verschlucken der Steinchen wäre auch hier die Mutter nicht rechtzeitig zur Stelle gewesen. Außerdem lief das Kind schon des öfteren, lt. Aussage der Gartennachbarn, in der Gartenanlage herum und die Mutter suchte erst weit später das Kind. Ich danke ihnen schon mal vielmals für eine Antwort. Liebe Grüße Robert
Julisa
Frau Bader wird hierzu n ichts schreiben, da du bereits anwaltlich vertreten bist. Wie alt ist denn das Kind?
Ahnungsloser
ah, okay, das wusste ich nicht. Entschuldigung. Das Kind ist 4 Jahre.
Sonni74LS
Also, wenn das keine Aufsichtspflichtverletzung war... was dann??? Die Mutter muss ja haftpflichtversichert sein... die muss den Schaden melden. Zumal sie ja selbst zugegeben hat, dass sie mit der Gartenarbeit beschäftigt war und somit das Kind nicht beaufsichtigen konnte. Entweder ist ihr deliktunfähiges Kind in der Familenhaftpflichtversicherung mit drin, dann zahlt die Haftpflicht... wenn nicht, muss die Dame die Kosten selbst begleichen. Ist es klar nachweisbar, dass es genau dieses Kind gewesen ist? Das ist ja der eigentliche Knackpunkt, oder?
Ahnungsloser
Der Knackpunkt ist derer, dass ihre Versicherung meint, dass die Versicherungsnehmerin ihre Aufsichtspflicht eingehalten hat, auch wenn sie nur alle 10min. zum Kind blickte (wobei ich uns ein Rätsel ist, wie sie das Kind durch den Zaun, den Baum und dem Haufen sehen konnte und ja nicht mal einen Wurf mitbekam, wo doch das Kind mehrmals Steine warf) Und nun steh ich leer da und bleib auf den Schaden sitzen. Und das finde ich nun völlig daneben... Schöne Grüße Robert
Nicole30
Hallo, wenn die Mutter ihre aufsichtspflicht nicht verletzt hat und all 10 Minuten geguckt hat, hätte Sie es doch mitkriegen müssen und es nicht verhindert! Ich versteh sowieso nicht wie sie ihr 4 jähriges Kind in der Nähe eines Parkplatzes alleine lässt. Da hätte ja sonst was passieren können! Ich würde vielleicht noch Leute suchen die bezeugen können das sie das lind öffter ohne Aufsicht lässt. Und vielleicht noch die Versicherung der Frau anrufen. Wer weiß was sie da erzählt hat!
Mami180908
Unser Sohn hat auch was kaputt gemacht. Da Kinder unter 7 Jahren aber gesetzlich für nichts haftbar gemacht werden können, zahlen auch in der Regel die Haftpflichtversicherungen nicht. Es sei denn man hat eine spezielle Vereinbarung. Bei uns haben die damals alles abzüglich 150 EUR SB bezahlt. (Schaden war ca. 300 EUR). Und wenn die Mutter ihre Aufsichtspflicht NICHT verletzt hat (in dem sie z.b. tatsächlich alle 10 min über den Zaun geschaut hat), dann habt ihr leider Pech. LG Yvonne
Ahnungsloser
Kann mir leider niemand helfen?
Ähnliche Fragen
Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und ich habe im Juli mein Kind bekommen. Er hat immer noch keinen Geburtsurkunde weil ich finanziell nicht in der Lage bin mein eigenen Geburtsurkunde zu übersetzen und ich kann die zwei Anlagen nicht ausfüllen weil mein Kind kein anerkanntervater hat und es wird auch so bleiben. Wovon sollen wir jetzt leben? Mit f ...
Hallo Frau Bader, ich habe vor 4 Wochen mein 3. Kind geboren, das einen angeborenen Herzfehler hat und auf der Intensivstation liegt. Mein Mann hat diese Woche noch Elternzeit, müsste ab 24.1. wieder arbeiten (ich bin nicht berufstätig). Die beiden anderen Kinder sind 2 und 8 Jahre alt und wurden in den letzten Wochen von meinem Mann versorgt, da ...
Die Frau bekommt ohne Befristung EM-Rente. Kann sie Elterngeld beantragen oder wird das auf die EM Rente angerechnet?
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein Kind aus einer früheren Beziehung, für das ich bis zu meiner jetzigen Ehe Unterhaltsvorschuss erhielt. Der Vater ist weiterhin nicht zahlungsfähig. Ich habe auch ein Kind mit meinem Ehemann. Die Ehe wird nächsten Monat geschieden. Kann ich für mein großes Kind nun erneut Unterhaltsvorschuss beziehen? ...
Hallo Ich habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes und Elterngeldes. Mein Sohn ist im April 22 geboren. Geplant bleibe ich bis August 2024 in Elternzeit und beziehe Elterngeldplus bis Dezember 2023. Das heißt von Januar 24 bis August 24 bekomme ich kein Geld. Bei meiner ersten Schwangerschaft kam ich direkt ins Beschäftigungsverbot. ...
Hallo Frau Bader,da ich überlege mich zu trennen und mit dem Kind in eine Wohnung zu ziehen, habe ich folgende Frage.Wir sind verheiratet,das Haus ist in 1 Monat abbezahlt.Paartherapie hilft nicht,Vater depressiv,ich möchte es dem Kind weiterhin ersparen das mitmachen zu müssen.Ich arbeite 15 Std,habe einen Festvertrag über 24 Std. Wo bekomme ic ...
Ich bin derzeit schwanger. Unter der Annahme, dass ich Vollzeit arbeite und ein hohes Einkommen habe, beträgt das monatliche Bruttoeinkommen mehr als 6.000. Wenn ich eine Steuerkarte der vierten Stufe habe, beträgt das Einkommen nach Steuern etwa 3.600. Wenn ich aber auf eine dreistufige Lohnsteuerkarte umsteige, sind es mehr als 4100 nach Steuern. ...
Ich hätte eine Frage - ich habe am 22.09.2022 entbunden und wir wünschen uns ein zweites Kind. Ich habe viel gelesen jedoch lässt sich nirgends sicher rauslesen bis wann man schwanger werden sollte, um Elterngeld zu bekommen (wie bei Kind 1). Werden hier die Monate in denen man Mutterschaftsgeld bekommen hat rausgerechnet? Ganz lieben Dank und schö ...
Hallo, unsere Tochter wurde Ende März 2023 geboren. Ich bekomme den Höchstsatz Elterngeld und bleibe 1 Jahr zuhause in Elternzeit. Wir planen ein zweites Kind im geringen Abstand zu bekommen. Wann müsste das 2. Kind spätestens geboren werden damit ich wieder den vollen Prozentsatz Elterngeld beziehen könnte? Verstehe ich es richtig, dass da ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn bekommt Gott sei Dank ab 01. Oktober 24 seinen Kitaplatz. Doch leider endet meine voll ausgeschöpfte Elternzeit am 16. September 24. In meiner Anmeldung hatte ich deshalb den 01. August 24 angegeben das wir genügend Zeit haben ohne Stress. Da mein Sohn noch nie in einer Betreuung war. Leider kann niemand sonst die Ei ...