S-Luis
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe durch Zufall mitbekommen, das man ein BV in der stillzeit bekommen kann.Ich nehme momentan meinen Rest Urlaub(18Tage),bis ich meinen Mutterschutz antrete,habe aber bis vor meinem Urlaub gearbeitet. Ich wollte nach meinem Mutterschutz eigentlich 1jahr Elternzeit beantragen.Das ich nur ein Jahr lang in Elternzeit gehen will,hängt damit zusammen, das ich der Hauptverdiener bin und wir uns erst ein Haus gekauft haben. Jetzt die Fragen 1.kann mein Frauenarzt mir ein BV erteilen,weil ich Schweißerin bin,obwohl mein AG mir evt einen anderen Arbeitsplatz anbieten könnte? 2.kann man nach dem BV direkt in Elternzeit gehen,und wenn ja,stehen mir dann die vollen 10Monate zu(12M minus 2 Monate Mutterschutz)? Vielen Dank schon mal im Voraus,für die schnelle Rückantwort :-)
Hallo, wenn der Ag Sie versezten kann, darf er das tun. Ein BV kommt in betracht, wenn es Gefahr für die Milch (klingt komisch) gibt. Strahlen, Chemikalien, Gase etc. Aber sowas hat man doch in dem Job nicht? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Nein, wenn Dein Chef Dir einen anderen Arbeitsplatz geben kann steht Dir kein BV zu. So wie es sich liest arbeitest Du ja auch schwanger in Deinem Job. Also geht vom Beruf ja keine Gefahr aus. Wer in der Stillzeit ein BV bekommt, der erhält kein Elterngeld. Der Anspruch auf Elterngeld gibt es nur für die ersten 14 Lebensmonate wenn der Partner seine Monate auch nimmt. Das hebt sich also auf.
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