Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der Arbeitgeber mich nach der Elterzeit in anderen Standorten einsetzten?

Frage: Kann der Arbeitgeber mich nach der Elterzeit in anderen Standorten einsetzten?

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Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die am 31.Juli endet. Wollte ab Mai vorzeitig mein Arbeitsverhältnis wieder aufnehmen ( hatte ich als Zusatz im Elterzeitantrag erwähnt., Man hat mir 24 Stunden im Standort angeboten, wenn ich 40 h arbeiten möchte müßte ich in andere Standorte auf eigene Kosten fahren. Weil neues Personal eingestellt wurde könne sie mich nicht für 40 h einsetzten, das wollten sie für ein halbes Jahr befristen. Damit bin ich aber überhaupt nicht zufrieden .Deshalb habe ich jetzt einen Antrag auf Teibeschäftigung in der Elternzeit gestellt für 24 h von Mai bis Ende Juli. Ist aber noch nicht genehmigt. Ab August möchte ich wieder 40 Stunden die Woche arbeiten, wie vor der Elternzeit. Wie ist meine Rechtslage? Die Standorte haben eine weiteren Arbeitsweg als bisher. Bei einem Standort wären es 22 km mehr und bei dem anderen 51 km mehr für die einfache Strecke, also hin-und zurück das doppelte mehr an Km.( als ich sonst hatte) Habe einen schulpflichtigen Jungen und den kleinen der am 1. August 2 Jahre wird. Bin seit 1999 in dieser Firma. Wir mußten hin und wieder mal in den andren Standorten aushelfen haben aber die Mehrkosten bezahlt bekommen (KM-Geld). Hätte durch diese Fahrzeiten auch Probleme mit dem Bringen und holen der Kinder in die Kita bzw. Schule. Bitte geben sie mir einige Tipps ggf. auch §. Dann noch eine Frage zu meinem Resturlaub. Hatte 2009 nur 5 Tage von insgesammt 29 Tagen genommen und bin von März an ins Beschäftigungsverbotgeschickt worden Habe gelesen das bis einschließlich Mutterschutz( ende September) Anspruch besteht und gekürzt werden kann. Wieviel Tage stehen mir jetzt zu. Wie wird es erechnet 29 / 12 x 9 - 5 tage Oder 29-5 Tage /12 x 9 ? Wieviel steht mir in der Teilbeschäftigung zu, wenn ich es bewilligt bekomme. (Mai - Juli) Liebe Grüße


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