Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der Antrag auf Verlängerung der Elternzeit zurück gezogen werden?

Frage: Kann der Antrag auf Verlängerung der Elternzeit zurück gezogen werden?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe, Sie können mir helfen! Mein Mann und ich sind letztes Jahr im April Eltern geworden. Meine Elternzeit, wie auch mein Elterngeld, endet also im April. Ein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit bis zum Übergang in die Betreuung im September wurde fristgerecht gestellt und vom Arbeitgeber genehmigt. Nun bin ich eventuell schwanger und mein Arzt wird ein erneutes Beschäfitigungsvervot ausstellen. Nun meine Frage, Kann ich den Antrag auf Verlängerung "zurück ziehen" (es handelt sich ja in gewisser Form um Sonderurlaub), da ich ja eh nicht arbeiten gehen darf und mir die Zeit dann gern aufsparen würde, oder bin ich gezwungen die Elternzeit nun auch in Anspruch zu nehmen. Oder hebt das BV den "Sonderurlaub" auf? Finanziell würde ich schlechter stehen,da ich während des BV ja mein Gehalt bekäme und während der verlängerten Elternzeit kein Einkommen hätte. Natürlich haben wir das vorher kalkuliert, da wussten wir aber auch nicht von dem Baby und der Tatsache, dass nun "jeder Cent" zählt,.. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank!!!


Mitglied inaktiv

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Nein, die Elternzeit kann nicht zum Eintritt in ein BV abgebrochen werden. Da sie wegen eines BV nicht arbeiten dürften, könnten sie dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen. Verschweigen sie die Schwangerschaft, um die Elternzeit vorzeitig zu beenden (was sowieso nur mit Zustimmung des Arbeitgebers ginge), so würden sie einen Betrug zu Lasten der Sozialkassen begehen. Dies wäre strafbar (von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe). Sie könnten die Elternzeit zum Zeitpunk des Eintrittes in den Mutterschutz (als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) unterbrechen. Ansonsten gilt hier: Die Elternzeit läuft wie genehmigt fort.


Mitglied inaktiv

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Die genehmigte Elternzeit muss bis zur Mutterschutzfrist nun auch genommen werden. Eine vorzeitige Beendigung würde ja nicht dazu dienen, um die Tätigkeit tatsächlich auch wieder aufzunehmen, sondern nur um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, indem die Umlagekasse betrogen wird. Das wäre rechtsmißbräuchlich.


Sternenschnuppe

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Alleine deswegen geht es schon nicht. Ein BV soll Schwangere nicht benachteiligen. Sich dadurch finanzielle Vorteile zu erschleichen geht nicht. Kalkuliert habt ihr nicht wirklich, sonst hättet ihr verhütet. Sorry, aber genau wegen solch Betrugsabsichten haben es die ehrlichen Frauen schwer, die zu Recht ein BV haben.


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