JessicaSarah
Guten Abend. Mein Sohn wurde im Januar 2016 geboren. Ich hatte mich vor der Geburt Gott sei Dank für 2 Jahre Elternzeit entschieden. Mein Sohn kam mit einem Gendefekt zur Welt, der unbehandelt zum Tode führt. Er bekam im Mai 2016 eine Knochenmarktransplantation. Es wurde alles langsam besser. Kurz vor 2018 noch in 2017 wurde er mit Beginn der Krippe viel krank und ich habe eine Woche vor Arbeitwiederantritt gefragt, ob wir uns auf das dritte Jahr Elternzeit einigen können. Ich hätte der Firma auch tatsächlich die ersten Monate nicht unterstützen können. Nun ist das dritte Jahr fast rum. Mich hat es gewundert, das meine Chefin sich zwecks Arbeitsplan etc noch gar nicht bei mir gemeldet hat. Ich habe vor der Schwangerschaft ca 30 Stunden gearbeitet. Ursprünglich war nach den zwei Jahren etwas weniger geplant aber immer noch im Teilzeit Verhältnis. Dies geschah aber alles nur mündlich. Sie hatte dem dritten Jahr Elternzeit zugestimmt und sagte wenn wir das Jahr geschafft haben, startest du den Januar 2019 erstmal mit 450€ und wenn alles gut läuft dann den nächsten Monat gleich wieder wie vereinbart. Ich habe dem erstmal zugestimmt, da ich darüber sehr froh war. Mir war klar daß ich das Angebot gar nicht annehmen kann, da mein Partner, der Vater des Kindes Beamter ist und wir unseren" kranken" Sohn nicht oder nur für einen Monat in die private Krankenversicherung aufnehmen können. Oder es wäre einfach nicht bezahlbar. Nun habe ich vor zwei Tagen meine cheffin angeschrieben und gefragt wie wir jetzt starten. Ihre Antwort war, sie hat keine Stunden über die sie mir geben kann. Wenn überhaupt eine 459€ Stelle. Aber eben keine auch keine kleine Teilzeitstelle geben kann. Und ich solle mich doch ab Mitte Januar bei ihr melden? Das geht dich nicht oder? Was bin ich denn dann in der Zeit? Elterngeld bekomme ich nicht, das ist klar. Aber mein Sohn wird am 6.1.19 drei Jahre alt und ab da würde mein Arbeitsverhältnis doch eigentlich wieder aufgenommen werden. Ich bin doch noch immer an meinen Arbeitsvertrag gebunden? Und mein Arbeitgeber dich ebenfalls? Sonst müsste sie mich doch kündigen oder? Dazu kommt das wir aktuell noch einen Pflegegrad haben und etwas Geld bekommen. Wenn mein AG sagt, OK wir geben dir ein viertes Jahr Elternzeit und du kommst zu 450€ vorbei, würde ich zustimmen, solange mein Sohn und ich gesetzlich krankenversichert sind. Dieses Modell gibt es aber nicht oder? So und jetzt kommt noch etwas in top. Ich bin in der ca 4 oder 5. Schwangerschaftswoche. Das weiß noch keiner da wir erst noch ein paar Tests durchführen lassen werden, um zu sehen ob dieses Kind gesund ist. Jetzt kennen wir das Risiko. Alles nicht so einfach und auch noch knapp mit der Zeit. Nächste Woche gibt es den ersten Termin beim Frauenarzt. Ich hoffe sie können auch mir helfen. MfG Jessica
Hallo, nach der Elternzeit haben Sie Anspruch auf die alte Tätigkeit. Die muss Ihre Arbeitgeberin zur Verfügung stellen. Kündigen kann sie ihnen nicht, wegen der Schwangerschaft. Wenn Sie jetzt, was ich nicht verstanden habe, tatsächlich nicht Vollzeit arbeiten können, können Sie den Vertrag nicht erfüllen. Dann können Sie sich mit ihrem Arbeitgeber entweder auf Teilzeit einigen, wenn dieses nicht möglich ist oder kein Anspruch besteht steht müssten Sie kündigen. Liebe Grüße NB
mellomania
nach den drei jahren MUSS deine Chefin dich so arbeiten lassen und auch bezahlen, wie es schriftlich fixiert ist. also dein vertrag VOR der elternzeit. wenn sie das nicht kann, könnte sie dich kündigen. ABER sobald du ihr von deiner schwangerschaft berichtetst DARF sie dich nicht kündigen. du hast über das 450 euro modell ja nix unterschrieben. du erhälst ab 7.1.19 dein gehalt wie vor der ersten schwangerschaft.
HeyDu!
Stelle deine Arbeitskraft nachweisbar zur Verfügung. Im Zweifel muss der AG dich fürs Däumchen drehen bezahlen. Keinesfalls selbst kündigen. Der Vertrag gilt und Du möchtest ja bestimmt auch für Kind Nr. 2 "volles" Mutterschaftsgeld und ein halbwegs vernünftiges Elterngeld. Du bist im Recht aber vermutlich wird es Euch zusätzl. Kraft kosten. Alles Gute!
Sternenschnuppe
Zu alten Konditionen und alten Stunden. Kannst Du das bis zum neuen Mutterschutz erfüllen? Dann kämpfe dafür, das Kind scheint ja betreut zu sein. Wenn nicht müsstest Du wirklich selbst kündigen, da Du dann den alten Vertrag nicht erfüllen kannst.
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