Hallo Frau Bader, ich befinde mich momentan seit 12 Monaten in Elternzeit. Diesen Monat kam das letzte Elterngeld. Nun möchte ich in der Firma meines Freundes Teilzeit aushelfen und den aktuellen Vollzeitjob bei meinem Arbeitgeber kündigen. Hier könnte ich auch die restliche Elternzeit von 2 Jahren fortsetzen. Macht das Sinn? Welchen Vorteil hätte ich dadurch? Wir planen noch ein Kind. Wie berechnet sich dann das neue Elterngeld? Zählt die Teilzeitarbeit mit dazu oder nimmt man zur Berechnung die letzten 12 Monate vor der Elternzeit? Danke schon im Voraus.
von Lori3 am 03.01.2013, 12:51