minett2
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat ein uneheliches Kind, für welches er kein UH zahlt, da er einen Midijob hat und auf die Kinder nachmittags aufpasst. Jetzt hat das Jobcenter nach seinem Einkommen gefragt, wo auch eine Tabelle dabei ist, wo meine Sachen mit angegeben werden sollen. Ist das rechtens? Was habe ich mit dem Kind zu tun? Wir haben selber 3 Kinder 3J, 5J. und 6J, und ich gehe Vollzeit arbeiten, da mein Mann nichts in seiner Branche findet, wo er eine Familie mit ernähren könnte, so wie das Haus abzahlen könnte. Was sollen wir jetzt tun? Vielen Dank im voraus.
Hallo, warum hat der Jobcenter denn gefragt? Hat er Leistungen beantragt? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
dein mann hat eine erhöhte erwerbsobliegenheit auch gegenüber dem 4.kind. so kann er nicht einfach tauschen und sagen, meine frau ernährt mich. ich kann mir durchaus vorstellen, daß du da nun mit einbezogen wirst...
minett2
Guten Morgen, er hatte wohl schon mal so ein Schreiben und das ist wohl wieder dasselbe. Aber warum die Miete, NK usw haben wollen? lg
desireekk
Nun, dein mann hat eine Unterhaltsanspruch auch innerhalb der Ehe Dir gegenüber. Wenn dadurch so viel Gesamteinkommen entsteht, dass er leistungspflichtig wird, dann wird er zahlen müssen. Und: gesetiegerte Erwerbsobliegenheit bedeutet auch, dass er einen Jopb finden muss/soll, der Unterhalt auch für das 4. Kind sicherstellt. Auch wenn der Job "branchenfremnd" ist. Ich habe 4 Jahre den (vollen) Unterhalt für den ersten Sohn meines "Mannes" gezahlt (und wir sind noch nicht mal verheiratet) als er für unsere gemeisamen 2 Kinder in EZ war. Zumindest ein paar EUR sollten drin sein. Viele Grüße Désirée
safrarja
Hallo ! Da Ihr zusammen lebt wird überprüft ob Du ausreichend verdienst ,wenn ja kannn der Selbstbehalt Deines Mannes wegen gemeinsamer Lebensführung um bis zu 25% gekürzt werden ! Im Selbstbehalt sind 360€ für Miete und Nebenkosten eingerechnet Desweiteren steht Deinem Mann Unterhalt von Dir oder zumindest ein Taschengeld zu - welches er dann wiederrum für den Unterhalt fürs Kind verwenden muß ! lg
minett2
450 Euro brutto, wie soll da noch was gehen? grübel.....
Mitglied inaktiv
wenn das sozialversicherungspflichtig ist, kann er doch theoretisch noch einen minijob annehmen. er muß halt alles tun, damit er seiner pflicht nachkommt. das andere kind kann ja auch nicht von luft und wasser leben. die mutter wird unterhaltsvorschuss bekommen, aber auch nicht ewig und kinder sind teuer...
safrarja
Daher ja die Frage vom Jobcenter ! Du bist Deinem Mann unter Umständen zum Unterhalt verpflichtet und daher müssen die ja wissen wie hoch Dein Einkommen ist, um das zu berechnen ! Bei getrenntlebenen ist das irgenwie 3/7 vom Nettolohn bzw wenn beide arbeiten 3/7 von der Differenz zwischen beiden Gehältern - ich weiß nicht wie hoch der Unterhalt beim Zusammmenleben ist
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