Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Job in elternzeit ohne Zustimmung vom AG

Frage: Job in elternzeit ohne Zustimmung vom AG

Tinchen1805

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Hallo, Habe ein großes Problem. Ich habe am 1.11.2014 einen Job als stellvertretende Pflegedienstleitung einer kleinen Sozialstation mit insgesamt 4 Mitarbeitern angenommen und bin wirklich überraschend Mitte November zum FA und war schwanger. Darauf folgten krankschreibungen sowie auch ab 3.12. ein Berufsverbot für die Dauer der Schwangerschaft. Mein AG war darüber verständlicherweise nicht wirklich begeistert. Leider mußte ich auch eine Rechtsanwalt einschalten da er gehaltszahlungen im beschäftigungsverbot einstellte, Bescheinigungen für den Antrag eltergeld, elternzeit,... Nicht zurückschicke und sich am Telefon verleugnen ließ. Durch diese Vorfälle ist es mir jetzt jetzt nicht mehr möglich dort zu arbeiten. Nun zu meiner Frage: Habe 2 Jahre elternzeit beantragt Bis 13.06.17 jedoch nur 1 Jahr elterngeld Bis zum 13.06.16 Nun ist es uns nicht möglich finanziell über die Runden zu kommen. Kann ich eine andere Tätigkeit ohne Zustimmung des AG ab Mitte Juni annehmen? Was wären die folgen wenn ich keine Zustimmung hole/ habe? Wie schaut es aus wegen kündigen? Ist es sinnvoll selber zu kündigen im erziehungsurlaub? Kann mein AG mich im erziehungsurlaub auf Wunsch kündigen. Sollte ich den erziehungsurlaub verkürzen, kann man das überhaupt? Sollte ich zum Arbeitsamt gehen um so eine drei monatige Sperrzeit zu umgehen? Kann ich mir auch vollzeit einen anderen Job suchen im erziehungsurlaub? Ich entschuldige mich für die vielen Fragen, aber ich bin echt angespannt da ich nicht weiß wie ich jetzt vorgehen soll da ich eine Konfrontation mit meinem Chef vermeiden möchte. Ich hoffe wirklich das Sie mir weiter helfen können. Wüßte sonst nicht an wen ich mich wenden kann.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, das geht nicht. Er kann aber die Zustimmung nur dann verweigern, wenn er wichtige betriebliche Gründe nennen kann, zum Beispiel weil es sich um ein Mitbewerber handelt. Eine Kündigung während der Elternzeit ist nicht sinnvoll, wenn, dann zum Ende der Serie Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten. Ich verstehe nicht, was der Gang zum Arbeitsamt an der Sperre ändern soll wenn Sie selber kündigen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Der AG muss zustimmen. Kann sonst böse Konsequenzen haben, denn dort stehst Du unter Vertrag. Wenn ihr schon über den Anwalt Dinge klären müsst, dann wird er dem aber wohl zustimmen. Alternativ müsste er Dich bei vollem Kündgungsschutz selbst beschäftigen. Die Zustimmung würde ich notfalls über den Anwalt erwirken, aber erst alleine versuchen und Frist setzen für die Antwort. Kündigst Du bekommst Du garantiert eine Sperre. Der AG darf Dir nicht kündigen. Hast ja aber noch etwas Zeit um Dir selbst was zu suchen. So braucht es auch kein Arbeitsamt. Sollte sIch eine neue Vollzeittätigkeit ergeben, dann kannst Du kündigen oder um einen Aufhebungsvertrsg bitten. In der Elternzeit kannst Du bis zu 30 Stunden / Woche arbeiten.


desireekk

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Hallo, der AG muss zustimmen, um die Anfrage kommst Du also nicht herum. ABER: er kann die Zustimmung nur verweigern, wenn die zweitbeschäftigung eine (direkte) Konkurrenz darstellt bzw. wenn er Dir selbst eine Tätigkeit anbietet. Bietet er also eine Beschäftigung an oder der andere (von Dir gesuchte) Job ist bei Mitbewerbern, dann hast Du "Pech". Hilft das? Gruss Désirée


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