Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin schwanger und für den 26.05.2008 ausgezählt. Letzter Arbeitstag ist der 12.April. Mein Arbeitsvertrag wird wegen einer Befristung zum 31.07 auslaufen. Nach der Geburt möchte ich in Elternzeit gehen. Ich hätte bis Juli 12 Tage Urlaub, kann ich diese vorher nehmen? Muß ich mich beim Arbeitsamt melden wenn der Vertrag ausläuft bzw. 3 Monate vorher obwohl ich Elternezeit nehme oder wie geht das. Vielen Dank
Hallo, den Urlaub können Sie vor oder nach dem Mutterschutz nehmen. Ich würde mich auf jeden Fall mind. 3 Mo. vor dem Ablauf des Vertrages beim AA melden. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo Frau Bader, die Dame vom Jobcenter wollte wissen, ob ich dieses Jahr Weihnachtsgeld bekomme. Elterngeld läuft ab 7.10.25 in meinem Vertrag steht 13. Gehalt. Habe ich einen Anspruch drauf? Ich weiss es selber nicht(arbeite Teilzeit, alleinerziehend). danke
Hallo Frau Bader, tut mir leid, dass ich nochmals fragen muss. Die Geburt war Anfang August bin somit bis Anfang Oktober in Mutterschutz. Habe ich dadurch trotzdem Anspruch aufs 13. Gehalt? Muss das halt angeben. danke
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
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