Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ist unbezahlter Urlaub sinnvoll?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ist unbezahlter Urlaub sinnvoll?

hanna19

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Sehr geehrte Frau Bader, Im März 2015 endet meine dreijährige Elternzeit. Bei der ersten Schwangerschaft bekam ich direkt ein individuelles Beschäftigungsverbot. ich bin damals 500km entfernt zu meinem Mann gezogen. Nun steht entweder die Kündigung meines Arbeitsvertrages an oder eine Alternative Lösung. Meine Chefin hat mich heute angerufen und mir angeboten, mich ein weiteres Jahr unentgeltlich freizustellen, da ich eventuell zurüxk kehren möchte.. Da mein Mann und ich aber ein zweites Kind planen und ich wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, habe ich folgende Frage: kann ich die unbezahlte Beurlaubung beenden, wenn ich schwanger bin und ein Beschäftigungsverbot erhalten habe? oder ist es sinnvoller es offen zu lasen und zu hoffen rechtzeitig schwanger zu sein ohne die unbezahlte Freistellung? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Hanna


SumSum076

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Man kann den unbezahlten Urlaub zurücknehmen (wenn der AG einverstanden ist), aber nicht um dann ins BV zu gehen! Rechtlich einwandfrei wäre, schnell schwanger werden. Oder wenn es mit dem schnell nicht klappt, zum letztmöglichen Zeitpunkt selber kündigen. Würdest du denn ALG1 bekommen? Schwanger? Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Das Angebot Deiner Chefin ist sehr nett. Nicht die feine Art ihr dann so in den Rücken zu fallen. Kündige, 500km entfernt kannst Du den Job eh nicht machen. Ein BV ist dafür da Schwangere nicht schlechter zu stellen, und nicht um sich zu bereichern. Unbezahlten Urlaub zu beenden um ein BV einzureichen ist Betrug. Lediglich für einen neuen Mutterschutz ist dies erlaubt. Was machst Du wenn Deine Chefin Dir eine Arbeit anbietet die erlaubt ist in der Schwangerschaft ?


hanna19

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Vielen Dank für die Antworten. Und nur um es richtig zu stellen: ich würde meiner Chefin nicht in den rücken fallen, sie ist ausführlich darüber informiert und weiss, dass ich zurück kehren möchte.sie kennt sich rechtlich aber auch nicht aus. bereichern ist das letzte, was ich mich in einer Schwangerschaft möchte. da es ein individuelles bv war, wird es wohl wichtige gründe gegeben haben. vg hanna


Sternenschnuppe

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Also weiss Deine Chefin dass Du schwanger werden willst erneut ? Sie kann ja verlängern, aber Dein Ansinnen dann zu verkürzen um ein BV einzureichen ist nun einmal Betrug. Was machst Du wenn Du nicht verlängerst und nicht zeitig genug schwanger wirst ? Arbeiten gehen?


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