stubi333
Unsere Tochter ist am 16.11.2011 geboren. Für den Zeitraum des 16.11.2011 bis zum 15.11.2012 hat meine Frau für 12 Monate Elternzeit genommen und Eltergeld bekommen. Ich möchte nunmehr für weitere 2 Monate ab dem 16.11.2012 Elternzeit und Elterngeld beantragen, allerdings nicht zusammenhängend, da dies beruflich nicht möglich ist. Mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart vom 16.11.2012 bis zum 16.12.2012 den 1. Monat und vom 16.03.2013 bis zum 16.04.2013 den 2. Monat Elternzeit zu nehmen. Nun meine Frage: Steht mir das Elterngeld für 2 Monate zu, obwohl diese nicht zusammenhängend genommen werden? Falls nein, bekomme ich dann wenigstens für 1 Monat Elterngeld?
Hallo, man muss mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen, um es zu erhalten. Im Gesetz steht nichts darüber, ob man es am Stück nehmen muss oder nicht. Viele Besucher des Forums haben es jedoch auseinandergerissen genommen und es hat geklappt. Liebe Grüße, NB
sternenfee75
Man muss mind. 2 Monate EZ nehmen, um EG zu bekommen. Diese müssen nicht zusammenhängend genommen werden. Euer Problem ist eher, dass man nur für die ersten 14 Monate EG bekommt, da fällt der Monat März raus.
Mitglied inaktiv
Btw: Der AG kann NICHT ablehnen was die EZ angeht. Also Du hättest die Monate 13+14 nehmen können OHNE dass der AG dagegen etwas hätte machen können. LG Sabine
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