Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist die Kündigung in der Elternzeit möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist die Kündigung in der Elternzeit möglich?

Tofe1

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell für ein Jahr in Elternzeit. Vorher habe ich ich in Vollzeit und Festanstellung für einen Kleinbetrieb (Inhaber & zwei Angestellte) in etwa 100 km Entfernung von meinem Wohnort gearbeitet. Ich habe Hinweise, dass der Arbeitgeber mir demnächst, mit Wirkung zum Ende der Elternzeit, kündigen möchte. Darf er das als Kleinbetrieb? Unabhängig davon überlege ich mir selber in der Elternzeit zu kündigen, da ich zwar weiter nach der Elternzeit in Vollzeit arbeiten kann und möchte, jedoch die täglichen Fahrten (zwei bis drei Stunden täglich) wohl nicht in der Kinderbetreuung abgedeckt bekomme. Würde ich in diesem Fall, für die Übergangszeit der neuen Jobfindung, ALG 1 erhalten oder müsste ich mit einer Sperrzeit rechnen? Vielen Dank für Ihre Hilfe & beste Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arbeitgeber darf nur mit Zustimmung des ankündigen. Er braucht dann triftige Gründe, wie zum Beispiel, dass der Betrieb kurz vor der Insolvenz steht. Wenn Sie selber kündigen, ist eine Frage ihres Sachbearbeiters, ob Sie gesperrt werden. Klären Sie das besser vorher ab. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Nein, so einfach nicht. Du selber kannst IN der Elternzeit unter Einhaltung Deiner Kündigungsfrist bzw. zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Der AG kann erst am 1. Tag NACH der EZ kündigen, es sei denn das Gewerbeaufsiochtsamt stimmt einer vorzeitigen Kündigung zu. Dazu bedarf es aber mehr als dass der Betrieb ein Kleinbetrieb ist (teilweise wird nicht mal bei Betriebsauflösungen einer Kündigung zugestimmt). Der AG kann Dich am 1. Arbeitstag nach der EZ kündigen, muss dann aber auch die vereinbarte Kündigungsfrist (vertraglich, wenn keine spezielle festgelegt wurde die tariflich, wenn es keinen Tarifvertrag gibt die gesetzliche (die gesetzlichen Kündigungsfristen kannst Du hier nachlesen: http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigungsfristen_kuendigung.htm)). Nach der EZ braucht Dein Chef aber - da es sich um einen Kleinstbetrieb handelt - keine Gründe für die Kündigung angeben. Also darauf würde ich mich definitv einstellen dass die dann auf jeden Fall kommt. Sollte Dein AG vor dem Ende der EZ versuchen Dich zu kündigen, schicke ihm ein Einschreiben (per Einschreiben mit Rückschein) dass er nicht berechtigt ist Dich in der EZ zu kündigen, und Du daher die Kündigung als nichtig ansiehst und vertragsgemäß am 1. Arbeitstag arbeiten kommen wirst. Sollte er es dennoch weiter versuchen, musst Du Dir wohl oder Übel einen Anwalt nehmen. Ggf. kannst Du ihm auch einen Aufhebungsvertrag anbieten - natürlich dann zu Deinen Gunsten, also mit entsprechender Abfindung - und bedenke dabei dass diese Abfindung z.B. auf ALG1 angerechent würde und Du bei einem Aufhebungsvertrag auch eine Sperre von der Agentur f. Arbeit bekommen wirst. Ich würde mich an Deiner Stelle auch direkt nach einer neuen Stelle umsehen, gerade mit einer solchen in der Hand kannst Du einfacher für Dich einen Aufhebungsvertrag machen (vorallem bliebe Dir dann auch z.B. eine Abfindung). LG Sabine


Tofe1

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Vielen Dank! Aber wie ist es, wenn der Vertrag, mit Blick auf die Entfernung der bisherigen Arbeitsstelle, von mir gekündigt wird? Gibt es eine Sperre im ALG1? Beste Grüße


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