Anna Kal.
Hallo Frau Bader, Also ich beginne mit meinem Gesichte..Ich arbeite in Vollzeitjob ich bin 6 Jahren fest da..ich habe meine zweites Kind bekommen und ich bin in elternzeit bis 06.04.2020 und dann muss ich wieder arbeiten..das Thema ist dass ich bin wieder schwanger und mein Arzt sagt muss zu Hause bleiben bis Ende meines schwangerschafts,weil ich habe ein gefährliches schwangerschaft..Meine Fragen sind:1. Kann ich sofort vor mein arbeit beggint krank geschrieben oder muss ich paar Tage erst arbeiten und dann krank sein?Wenn ja ,wie viele tage muss ich erst arbeiten? 2.Nehme ich Geld jede Monat wenn sofort krank geschrieben?Wenn ja wie viel? Dankeschön
Hallo, der Arzt kann Sie ab dem ersten Arbeitstag krank schreiben. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Erste Frage.... Wie wolltest du denn ab 06.04 arbeiten? Also ohne Schwangerschaft.
Felica
Ja, AU also Krankschreibung oder BV, also Beschäftigungsverbot können beide ab dem ersten Tag ausgestellt werden an dem du wieder arbeiten wolltest. Vorher allerdings nicht. Extra arbeiten für ein paar Tage musst du aber auch nicht. Geld gibt es über den Umfang über den du ab dann auch gearbeitet hättest. Kündigungsschutz gilt dann nahtlos weiter. Sollten fragen wegen EG aufkommen brauchen wir mehr Infos, wie lange EZ, wann das letzte Kind geboren wurde, wann Mutterschutz und ET für das nächste Kind und ob basis-EG oder EG Plus. Solltest du in der EZ gearbeitet haben wäre auch das wichtig zu wissen.
Anna Kal.
Danke euch auf eure Antwort..Also mein letztes Kind ist schon fast 2 Jahre alt.Ich habe mein elternzeit für 2 Jahre gemacht also bis 06.04.2020 wo mein Kind 2 Jahre alt wird.Ich glaube hatte ich kein eg plus gemacht.Ich habe diesen 2 Jahren nicht gearbeitet.. ich muss am 06.04 arbeiten gehen wann kann ich meine krankscheine machen?Also die erste Arbeitstag schon?Und dann kriege ich Geld von aok oder von meinem Chef?
Mitglied inaktiv
Du hast nicht beantwortet unsere Fragen.... Nämlich wie du arbeiten willst. Wenn Vollzeit dann gibt es erst Lohnfortzahlung von 6 Wochen und dann Krankengeld. Wenn du nur Teilzeit vereinbart hast, bekommst du Lohnfortzahlung in Höhe Teilzeitgehalt und später entsprechend Krankengeld. Du kannst deinen Krankenschein auf den 6.04 datiert abgeben. Du musst nicht erst arbeiten
Anna Kal.
Ach so..Ich möchte Vollzeit arbeiten wie früher..danke du wärst sehr hilfreich!
Mitglied inaktiv
Kein Problem... Du bekommst ab 1. Tag deinen Vollzeitlohn. Das ist sicher. :-)
Anna Kal.
Super danke dir!Mein Angst war nach elternzeit kann nicht sofort wieder krank geschrieben damit kein Krankengeld bekommen für die 9 Monate ..Jetzt weiß ich!!
Ani123
1.Arbeitstag kann gleich Beginn der AU sein. Wie ist dein Kind betreut? Könntest du mit der Betreuung VZ arbeiten? Wenn nicht, auch bei AU musst du jederzeit arbeitsbereit sein. Bsp. bei Abgang des Kindes,... Dann müsstest du danach arbeiten und dann zu sagen "ich habe nur eine Betreuung für TZ" das geht nicht. Vermutlich wird die KK das auch prüfen. Die ersten 6 Wochen gibt es Lohnfortzahlung vom AG, danach KG in Höhe von 78% des Lohnes. Bzgl. EG fürs 2.Kind. Ich meine, dass die Monate, wo du schwangerschaftsbedingt AU bist ausgeklammert werden können. Somit bleiben 6 Wochen Lohnfortzahlung, 6 Wochen Mutterschutz vor Geburt (insofern das Baby nicht eher kommt). Da du zwischen dem 1.und 2.Geburtstag des 1.Kindes nicht gearbeitet hast werden alle weiteren Monate (bis 12 voll sind) als 0-Runde gerechnet. Das EG wird geringer ausfallen als beim 1.Kind. Dafür kannst du dich auch bei der EG-Stelle beraten lassen. Dann bekommst du eine Berechnung. Was du ab Geburt des 2.Kindes bis zum 3.Geburtstag des 1.Kindes bekommst ist der Geschwisterbonus. Dieser ist 10% vom EG vom 2.Kind.
Mitglied inaktiv
Ani sie schrieb doch, sie will Vollzeit Zurück. Also wird sie wohl eine Vollzeit Betreuung haben!
Anna Kal.
Guten Morgen Ani danke für dein Antwort!!Mein frage war nicht für die Betreuung des Kindes.. Mein Thema ist dass ich habe eine schwieriges schwangerschaft und ich muss nach elternzeit Zeit (2 Jahren) sofort arbeitverbot nehme..ich möchte nur wissen wenn ist das möglich oder mein Arbeitgeber schmeißt mich weg und keine Geld von Krankenkasse bekommen
Mitglied inaktiv
Deshalb habe ich das ani ja auch geschrieben. Du bekommst ab 1. Arbeitstag erst Lohnfortzahlung vom AG und dann auch Krankengeld von der KK. Dein chef kann dich auch nicht rausschmeißen, du hast Kündigungsschutz.
Anna Kal.
Danke Saarlandmami du warst richtig hilfreich danke dir..Ich dachte ein Termin in Arbeitsamt machen für diese Informationen aber ich habe gelesen die sind nicht so viel hilfsbereit.Ich hoffe das stimmen alles was du geschrieben hast.LG
Mitglied inaktiv
Felica und Frau Bader schrieben ja das gleiche :-)
Anna Kal.
Guten morgen alle zusammen!Ich komme mit eine neue Frage..Ich habe für 2 Jahren elternzeit gemacht..bis welchen Lebensmonat kriegen wir elterngeld?Also 24 Monate oder 23 Monate??? Danke euch!!
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