annidawa
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich z.Z. in der 17 Schwangerschaftswoche, spritze auf Grund einer Gerinnungsstörung seit bekanntwerden der SS Gerinnungshemmer. In beiden vorangegangenen Schwangerschaften hatte ich jeweils eine Thrombose, rechtsseitig ist ein Venenklappendefekt zurückgeblieben, d.h. das Bein ist häufiger geschwollen und muss hoch gelagert werden, zudem trage ich dauerhaft Kompressionsstrümpfe. Längeres Sitzen sollte ich vermeiden, kann ich aber in meinem Beruf oft nicht ausschliessen. In der zweiten SS hatte ich, wohl auch auf Grund der Medikamente eine teilw. Plazentaablösung und durfte gar nicht arbeiten. In der ersten SS ab der 25. Woche nicht mehr. Zudem leide ich unter einer chronischen Blasenentzündung, die durch die Schwangerschaft nicht mit Antibiotika behandelt werden kann (ressistenz gegen verträgliche Sorten) und stehe deshalb "unter Beobachtung" bei meinem Frauenarzt. Vorgangene Woche hatte ich eine Nierenbeckenentzündung, die im KH behandelt werden musste. Zudem ist mein Rötelschutz seit meiner letzten Schwangerschaft leider stark gesunken und nicht mehr vorhanden. Ich arbeite in vorwiegend sitzender Tätigkeit bei einem Bildungsträger mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Unterricht, Betreuungstätigkeit, Praktikumsbegleitung, praktisches Arbeiten in Großküche und Werkstatt). Ich fühle mich sehr wohl bei meinem Arbeitgeber und im Kollegenkreis, meine SS wurde positiv aufgenommen, ich habe einen unbefristeten Vertrag und zusammengefasst ganz und gar nicht das Gefühl mich in ein Beschäftigungsverbot "flüchten" zu müssen. Ich frage mich allerdings ob sich die Beschäftigung wegen o.g. Vorerkrankungen weiter ausführen sollte oder ob das Risiko für Infektionen/Verletzungen zu groß ist. Mein Arbeitgeber ist mit der Frage überfordert und mein Frauenarzt hat es noch nicht angesprochen (er kennt die Vorgeschichte, ich war immer bei ihm in Behandlung). Denken Sie hier ist ein individuelles BV gerechtfertigt? Vielen lieben Dank und mit freundlichen Grüßen
Hallo, das entscheidet im Ergebnis der Betriebsart. So wie Sie es schildern, halte ich jedoch eine Krankschreibung für angemessen, nicht ein Beschäftigungsverbot. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das entscheidet dein behandelnder Arzt und dein Betriebsarzt, den ihr haben müsst. Aufgrund der geschilderten chronischen Erkrankungen hört sich das eher nach einer AU (Krankschreibung) an als nach einem individuellen BV. Ich würde an deiner Stelle den Schwerpunkt darauf legen, gesundheitlich wieder auf die Beine zu kommen und alles tun, um das körpereigene Immunsystem zu stärken, bevor die eigentliche Herausforderung, die Geburt und die Zeit mit dem Neugeborenen, beginnt.
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