Sorina
Liebe Frau Bader, ich habe bisher keine Elternzeit beantragt, da mein letzter Arbeitsvertrag während der Zeit des Mutterschutzes endete. Mein neuer Arbeitsvertag (beim selben Arbeitgeber) beginnt nun an dem Tag, an dem meine Tochter 25 Monate und 3 Tage alt sein wird. Zwischenzeitlich war ich nicht arbeitssuchend/arbeitslos gemeldet. In welchem Umfang steht mir nun noch Elternzeit zu? 10 Monate? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Sorina
Hallo, Sie können bis zum 3. Geb. mit Frist Wo beim neuen AG EZ beantragen. Dann weiter 12 Mo bis zum 8 Geb mit Zustimmung des AG Liebe Grüße NB
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