tschudys
Ich bin im ersten Jahr Elternzeit und möchte Mitte oder Ende des Jahres wieder schwanger werden. Würde im zweiten Elternzeitjahr ab Jan.15 in meinem alten Job arbeiten. Kann mir das mein Arbeitgeber verweigern zwecks vorhandener Ss? Könnte er sagen da ich ja eh noch in Elternzeit bin und schwanger darf ich nicht arbeiten kommen? Hab da meine Bedenken da es für ihn ja ein bisschen blöd wäre da ich ja dann wieder nur ein paar Monate dort arbeiten würde.
Hallo, ich weiß nicht, was mit dem Arbeitgeber vereinbart ist. Grundsätzlich haben Sie ein Anspruch auf Teilzeit, wenn er mindestens 15 Arbeitnehmer hat und Sie zwischen 15 und 30 h arbeiten wollen. Er darf keine betrieblichen Gründe nennen können, die dagegen sprechen. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Was ist denn bisher schriftlich vereinbart? Wenn ihr die Teilzeit schon schriftlich ausgemacht habt, kann der AG die nicht verweigern, weil du schwanger bist. Auch dann nicht, wenn du ein BV bekommen würdest. Wenn du aber jetzt schon schwanger bist und ab jetzt mit dem AG Teilzeit ausmachst, um dann in ein BV zu gehen, geht das nicht! Was du aber machen könntest (im Fall 1), wenn es nur ein, zwei Monate sind, deine Elternzeit ohne Teilzeit machen und die zum neuen Mutterschutz beenden. Oder wenn es nur ein, zwei Wochen sind, sie mit (bezahltem) Urlaub überbrücken. Zu bedenken gibt es dabei, ob es Auswirkungen auf das Elterngeld hat! Gruß Sabine
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