Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In Elternzeit und verkürzt arbeiten und 2 Vätermonate

Frage: In Elternzeit und verkürzt arbeiten und 2 Vätermonate

Sven68

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Hallo Frau Bader, wir bekommen im April unser erstes Kind, ab diesem Zeitpunkt möchte ich 2 Jahre Elterzeit nehmen und nur 30 h statt 40 h arbeiten. Dies kann ich meinem AG 7-8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anzeigen? Wie ist es mit den beiden Vätermonaten? Die würde ich gern im 13. und 14. Monat nehmen und voll zu hause bleiben. Wann muß ich dies anzeigen, gleich mit der Elternzeit oder reicht es auch 7-8 Wochen vor den geplanten Vätermonaten den AG zu informieren? Vielen Dank für Ihre Antwort. Sven


SumSum076

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Du möchtest Elternzeit für 2 Jahre, in denen Teilzeit arbeiten, aber die Lebensmonate 13 und 14 komplett (also ohne Teilzeit) in Elternzeit sein? Dann müsstest gleich bei der Erstanmeldung der Elternzeit deine Pläne für die nächsten 2 Jahre mitteilen. Gruß Sabine


SumSum076

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Anders herum: Wenn du zwei Jahre Elternzeit nimmst, nimmst du 24 Vätermonate. Vätermonate sind ganz normale Elternzeit, nur eben vom Vater beansprucht. Gruß Sabine


Sven68

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Mit den 2 Vätermonaten meinte ich die die man im Allgemeinen im 13.und 14. Lebensmonat nehmen kann und zusätzliches Elterngeld (normal nur max. 12 Monate) bekommt. Gruß Sven


SumSum076

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Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du die ersten 24 Lebensmonate Elternzeit machen. Innerhalb der 14 Lebensmonate können die Eltern 14x Elterngeld unter sich aufteilen. Nimmt die Mutter 12 Monate davon in Anspruch, bleiben für den Vater 2 Monate übrig. (es geht auch Mutter: 6 Monate, Vater 8 Monate) Wann du diese 2 Monate (es gehen auch 2 einzelne Monate, zB 3. LM und 9. LM) beanspruchst, bleibt dir überlassen. Sie müssen nur innerhalb der ersten 14 LM liegen. Du kannst deine Monate übrigens auch splitten lassen. Gruß Sabine


Sven68

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Richtig, wenn ich z.b. "meine" Monate in den Lebensmonaten 13 und 14 des Babys nehmen möchte, wann muß ich dies meinem AG anzeigen, auch die 7-8 Wochen vor Beginn der beiden Monate wie bei der Elternzeit oder muß dies gleich mit dem "Anzeigen" der Elternzeit erfolgen? Gruß Sven


SumSum076

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Bei der Erstanmeldung von Elternzeit muss man sich auf die Dauer von 2 Jahren festlegen, wie diese Elternzeit aussehen soll. In deinem Fall also LM 1 - 12 Elternzeit mit Teilzeit, LM 13 + 14 Elternzeit (ohne Teilzeit), mit Elterngeld (aber das geht den AG nix an) LM 15 - 24 Elternzeit mit Teilzeit. Dieser "Plan" ist deinem AG nicht später als 7 Wochen vor der ersten Elternzeit zu beantragen. Die Teilzeit kann er übrigens (aus dringenden betrieblichen Gründen) ablehnen, die reine Elternzeit nicht. Gruß Sabine


Sven68

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Merci, so wie von dir aufgelistet hab ich´s geplant und werds wenn´s soweit ist bei meinem AG versuchen. Danke! Sven


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