Sven68
Hallo Frau Bader, wir bekommen im April unser erstes Kind, ab diesem Zeitpunkt möchte ich 2 Jahre Elterzeit nehmen und nur 30 h statt 40 h arbeiten. Dies kann ich meinem AG 7-8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anzeigen? Wie ist es mit den beiden Vätermonaten? Die würde ich gern im 13. und 14. Monat nehmen und voll zu hause bleiben. Wann muß ich dies anzeigen, gleich mit der Elternzeit oder reicht es auch 7-8 Wochen vor den geplanten Vätermonaten den AG zu informieren? Vielen Dank für Ihre Antwort. Sven
Hallo, 1. Ja, die Frist ist 7 Wochen 2. Direkt Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Du möchtest Elternzeit für 2 Jahre, in denen Teilzeit arbeiten, aber die Lebensmonate 13 und 14 komplett (also ohne Teilzeit) in Elternzeit sein? Dann müsstest gleich bei der Erstanmeldung der Elternzeit deine Pläne für die nächsten 2 Jahre mitteilen. Gruß Sabine
SumSum076
Anders herum: Wenn du zwei Jahre Elternzeit nimmst, nimmst du 24 Vätermonate. Vätermonate sind ganz normale Elternzeit, nur eben vom Vater beansprucht. Gruß Sabine
Sven68
Mit den 2 Vätermonaten meinte ich die die man im Allgemeinen im 13.und 14. Lebensmonat nehmen kann und zusätzliches Elterngeld (normal nur max. 12 Monate) bekommt. Gruß Sven
SumSum076
Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du die ersten 24 Lebensmonate Elternzeit machen. Innerhalb der 14 Lebensmonate können die Eltern 14x Elterngeld unter sich aufteilen. Nimmt die Mutter 12 Monate davon in Anspruch, bleiben für den Vater 2 Monate übrig. (es geht auch Mutter: 6 Monate, Vater 8 Monate) Wann du diese 2 Monate (es gehen auch 2 einzelne Monate, zB 3. LM und 9. LM) beanspruchst, bleibt dir überlassen. Sie müssen nur innerhalb der ersten 14 LM liegen. Du kannst deine Monate übrigens auch splitten lassen. Gruß Sabine
Sven68
Richtig, wenn ich z.b. "meine" Monate in den Lebensmonaten 13 und 14 des Babys nehmen möchte, wann muß ich dies meinem AG anzeigen, auch die 7-8 Wochen vor Beginn der beiden Monate wie bei der Elternzeit oder muß dies gleich mit dem "Anzeigen" der Elternzeit erfolgen? Gruß Sven
SumSum076
Bei der Erstanmeldung von Elternzeit muss man sich auf die Dauer von 2 Jahren festlegen, wie diese Elternzeit aussehen soll. In deinem Fall also LM 1 - 12 Elternzeit mit Teilzeit, LM 13 + 14 Elternzeit (ohne Teilzeit), mit Elterngeld (aber das geht den AG nix an) LM 15 - 24 Elternzeit mit Teilzeit. Dieser "Plan" ist deinem AG nicht später als 7 Wochen vor der ersten Elternzeit zu beantragen. Die Teilzeit kann er übrigens (aus dringenden betrieblichen Gründen) ablehnen, die reine Elternzeit nicht. Gruß Sabine
Sven68
Merci, so wie von dir aufgelistet hab ich´s geplant und werds wenn´s soweit ist bei meinem AG versuchen. Danke! Sven
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...