Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In Elternzeit erneut schwanger

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: In Elternzeit erneut schwanger

pat28

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Hallo, ich habe seit Juni 2013 für zwei Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld habe ich ein Jahr bezogen. Nach diesem Jahr arbeite ich während der noch bestehenden Elternzeit für 640 Euro. Normalerweise habe ich eine unbefristete Vollzeitstelle. Nun bin ich erneut schwanger und der Termin ist vor Beendigung der ursprünglichen Elternzeit. Wie berechnet sich nun das Elterngeld? Aus den 640 Euro? Oder aus dem ursprünglichen Gehalt? Oder wird die jetzige Elternzeit beendigt? Danke schon mal für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB


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