Marti84
Hallo, mein Sohn wurde am 20.04.2010 geboren. Der Mutterschutz läuft bis 20.04.2013. Jetzt bin ich wieder schwanger. Der Entbindungstermin ist der 17.07.2013. Das heiss der Mutterschutz beginnt Mitte Juni2013. was ist jetzt mit der Zeit von 21.04.2013 bis zum neuen Mutterschutz. Muss ich da Arbeien oder bin ich da Arbeitslos. Ich habe nämlich seit letztem Jahr keinen Arbeitgeber mehr, da der Insolvenz angemeldet hat. Das heisst ich wäre ab 21.04.2013 arbeitslos? Wie läuft das mit dem Arbeitsamt. Ich kann mir dann doch keine neue Arbeit suchen wenn ich schwanger bin. Vielen Dank
Hallo, ohne AG keine EZ und auch kein Mutterschutz. Etwas anderes kann nur gelten, wenn Sie in der Zeit ArbGeld I beantragen Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo. Theoretisch musst Du Dich arbeitslos melden. Praktisch wird Dich mit so einem dicken Bauch keiner einstellen. Aber bewerben kannst Dich ja dennoch um Deiner Pflicht nachzukommen. Ist das erste Kind betreut ? Das musst Du für ALG1 nachweisen können. Nach der Elternzeit musst Du Deine Krankenkasse selbst bezahlen wenn Du kein ALG1 oder ALG2 bekommen solltest. Familienversicherung geht wenn Du verheiratet bist. Doofe Situation, aber wenn ihr verheiratet seid, und der Mann verdient, dann lassen sich diese 6 Wochen auch sicherlich so überbrücken. Bis auf die Krankenkasse ändert sich ja nichts, denn Elterngeld bekommst Du ja schon länger nicht.
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