Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In der Elternzeit wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: In der Elternzeit wieder schwanger

A.ST

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Hallo Frau Bader , Ich habe da ein kompliziertes Anliegen und zwar . Meinen Elternzeit endet am 1.02.2020 und ich bin jetzt in der 16 ssw. Da wir in der ersten Schwangerschaft umgezogen sind und ich in der Praxis nicht mehr arbeiten kann da die Entfernung zu groß ist . Muss der Arbeitgeber bei erneuten Schwangerschaft Lohnfortzahlung leisten . Mit freundlichen Grüßen Angelika


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht so recht. Wenn Sie eh nicht arbeite können, weil Sie umgezogen sind - wie hätten Sie es denn ohne SchwS machen wollen? Naja, auf jden Fall bekommen Sie keinen Lohn. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Gar nicht kompliziert: wenn du nicht arbeitest bekommst du kein Geld. Mit der Schwangerschaft hat das gar nichts zu tun. Wie hattest du dir denn das weitere Arbeitsverhältnis vorgestellt? Ist ja schon in 2 Wochen soweit.


Felica

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Nein, du musst ganz normal am 1.02.20 wieder arbeiten. Das du schwanger bist u d weggezogen bist hat da absolut keinen Einfluss. Und schon mal gar nicht muss dein AG dir was zahlen wenn du ja gar nicht arbeiten kannst. Hättest halt rechtzeitig kündigen müssen. Und das 3 Monate vorher weil EZ-Ende. Alternativ halt was vor Ort suchen wo du wohnen kannst, zB fremdenzimmer oder pendeln oder um Aufhebung deines Vertrages bitten. Falls Resturlaub oder Überstunden vorhanden wären, wäre das auch noch eine Option. Theoretisch könnte dein AG dir gegenüber sogar schadensansprüche geltend machen wenn du an 1.02 wortlos nicht erscheint und er dadurch einen Schaden nachweisen kann. Also schnellstmöglich klären. Ich persönlich würde irgendwie versuchen bis zum Mutterschutz zu arbeiten. Schon wegen EG und wegen Mutterschaftsgeld. Und weil man ohne AG keinen Anspruch auf EZ hat.


Mitglied inaktiv

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Wie wolltest du denn ab 1.02. arbeiten? Es ist nicht das Problem, dass du soweit weg gezogen bist und schwanger bist. Und falls du auf ein BV hinaus willst, setzt das Arbeitsfähigkeit und passende Kinderbetreuung voraus


Mitglied inaktiv

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Ich meinte, es ist nicht das Problem deines AG dein Umzug und die Schwangerschaft


Ani123

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Mich würde auch interessieren, wie du das ohne Schwangerschaft gemacht hättest? Was hast du da mit deinem AG vereinbart? Wenn du nicht zur Arbeit kommst ist das ein Kündigungsgrund. Ich glaube kaum, dass die Agentur für Arbeit das gut heißen wird und kann mir vorstellen, dass es erstmal eine 3-monatige Sperre gibt. Danach hast du vermutlich Anspruch auf ALGI. Für die Berechnung des neuen EG ist ALGI gleich 0€? EZ, welche über 12 Monate hinaus gehen auch. Für das EG wäre es somit gut, wenn du Lohn beziehst. Eine Möglichkeit ist, dass du deinen Resturlaub nimmst. Bis März 20 kann dieser sogar noch aus 18 stammen. Ab April aus 19. Hinzu kommt noch der aus 20, wobei das nicht viel sein wird. Lies dich da mal ein. Zeit, die rennt gegen dich, denn dein AG muss keinem Urlaub zustimmen. Zudem bleibt die Frage, was machst du nach dem Urlaub? Vermutlich wird dieser nicht bis Mutterschutzbeginn reichen. Stellt dein AG dich ggf. unentgeltlich frei bis zum Mutterschutzbeginn frei? Kann mir vorstellen, dass er das ungern macht, weil warum soll er dann für dich zahlen, wenn du vorher nicht kommen dich freistellen lassen hast? Hast du noch EZ über? Dann nimm diese anstatt unentgeltlicher Freistellung. Die kannst du zum Beginn des Mutterschutzes enden lassen und bekommst Mutterschaftsgeld. EZ verlängern kannst du ohne Zustimmung vom AG, insofern du 2 Jahre genommen hast. Allerdings muss der 7 Wochen vorher angemeldet werden.


Felica

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Wenn du es nicht sicher weiss. Deine Antwort bezüglich des Urlaubes ist völliger Blödsinn. Die Userin ist/war noch in EZ , damit verfällt da so schnell erst mal gar nichts.


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