Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

im Erziehungsurlaub wieder arbeiten...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: im Erziehungsurlaub wieder arbeiten...

Mitglied inaktiv

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Ich bin seit einem kanppen Jahr im erziehungsurlaub und gehe seit gestern wieder zweimal 3 Stunden pro Woche arbeiten. Es handelt sich um einen Tätigkeit als Telefonberaterin und bekomme meine Vergütung bar, also ohne Versicherungen und Steuerkaret etc. Für das zweite Lebensjahr haben wir Erziehungsgeld beantragt und bewilligt bekommen. Kann es sein, dass durch meinen jetztigen Verdienst das Erziehungsgeld wegfällt. Es ist sind mehr als ca. 200 Euro pro Monat was ich verdiene? Marie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Marie, sogen. geringfügigen Tätigkeiten werden bei dem EG nicht angerechnet. Trotzdem würde ich es mitteilen, dazu sind Sie verpflichtet. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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es soll heissen, es sind NICHT mehr als 200 Euro im Monat


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