Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Im BEM Verfahren und nun schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Im BEM Verfahren und nun schwanger

Sternenschauer

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Hallo Frau Bader,  Ich bin seit einigen Monaten AU geschrieben und mittlerweile im Krankengeld. Leider gab es privat gesundheitliche Probleme, sowie familiär und auch Ärger auf Arbeit, welche mich ins AU fallen ließen. Nun hat sich schon einiges verbessert und ich bin auch im BEM Verfahren. Es wird eine neue passende Stelle gesucht. Zu unserem überraschen bin ich nun in der 6. Woche schwanger. Wir probieren schon eine Weile und haben nicht geahnt, dass es in dem ganzen Stress nun doch "passiert". Jetzt stehe ich in der Zwickmühle.  Ich würde gern eine neue Stelle antreten ab evtl. 1.3 oder 1.4 aber dann bin ich nach der Einarbeitung direkt wieder raus durch das Baby. Wenn ich die Schwangerschaft auf Arbeit frühzeitig anzeige(es ist ja noch nicht sicher, ob alles gut geht) dann denke ich, werden sie mir keine neue Stelle suchen. Aber ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht auf der alten Stelle bleiben bis ich in Babyzeit gehe. Kann ich die Schwangerschaft bis zur 12. Woche verschweigen? Wird das BEM unterbrochen  wenn ich es jetzt melde ? Oder wird das BEM nach der Elternzeit fortgeführt? Fragen über Fragen. Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das BEM ist ein Verfahren des Arbeitgebers, in dem versucht wird, ihre Arbeitsstelle zu erhalten. In diesem Zusammenhang müssen sie die Schwangerschaft nicht angeben. Entscheiden Sie einfach, wo Sie am liebsten arbeiten wollen und verschweigen Sie die Schwangerschaft. Liebe Grüße NB


Suomi

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Es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt wann man eine Schwangerschaft angeben muss. Du kannst also bis zur 12. Wochen warten und schauen, ob alles gut geht und dann dem AG mitteilen. Wenn Du die neue Stelle nicht antrittst, wäre die Alternative doch wahrscheinlich, dass Du weiterhin AU bist und Krankengeld, welches nicht schwangerschaftsbedingt ist, wird bei der Berechnung des EG mit 0€ einfließen. Du würdest dann also nur dem Mindestbetrag von 300€ bekommen. Wenn Du die neue Stelle anfängst und wieder Lohn bekommst, zählt das bei der Berechnung des EG.  


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