Flowerina
Hallo. Zum 21.11.2018 beginnt mein Mutterschutz. Um das Mutterschaftsgeld auch von meinem Arbeitgeber zu erhalten, möchte ich erst mit Ende des Mutterschutzes kündigen aber keine Elternzeit mehr beantragen, da ich so oder so nicht mehr in diesem Betrieb arbeiten möchte (kleine Physiotherapie Praxis, ich bin die einzige und letzte Angestellten). Zudem glaube ich nicht, dass mein Chef mir die EZ bewilligen würde. Er weiß, dass ich nach der Geburt nicht mehr kommen werde. Nun stellt sich mir die Frage, wie es fair für mich aber auch für meinen Chef bleibt. Soll ich ihn auf einen Aufhebungsvertrag ab Geburt bzw Ende Muschu ansprechen oder soll ich im Muschu einfach normal kündigen? Ich danke jetzt schonmal für die Hilfe und Info. :-)
Hallo, besser ist es, zum Ende der EZ zu kündigen. Gegen die kann der AG nichts tun. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der Chef muss die Elternzeit bewilligen, wenn du sie fristgerecht beantragt hast. Er hat da keine Wahlmöglichkeit. Ich würde an deiner Stelle die Elternzeit beantragen und gleichzeitig die Kündigung auf Ende der Elternzeit verbindlich einreichen. Dann hast du während der Elternzeit den (kostenlosen) Versicherungsschutz, und dein Chef hat Planungssicherheit. Auf keinen Fall ab Geburt kündigen.
Felica
Dein AG hat absolut kein Mitspracherecht. Also kann er der EZ nicht widersprechen. keine EZ zu nehmen, auch dann wenn an die einzige Angestellte ist und auf keinen Fall wieder zurück will wäre ein riese Fehler. besser du meldest 3 Jahre EZ an, solange bist du dann nämlich krankenversichert. oder wie stellst du dir das nach dem EG vor? Kündigen kannst du zudem jederzeit in der EZ. Du kannst sogar mit Zustimmung des AG in der EZ woanders arbeiten mit bis zu 30 Std. Dir entstehen also mit EZ absolut keinerlei Nachteile, aber ohne jede Menge. Schon alleine wegen Krankenversicherung und weil du nachher eine Sperre zu erwarten hast wenn du dich beim Arbeitsamt arbeitslos meldest. Du kannst ja mit dem AG abmachen das du EZ meldest, er mit dir aber nicht mehr zu rechnen braucht und du in der EZ dann woanders was neues suchst und sobald du was hast könnt ihr den Vertrag immer noch aufheben. oder du kündigst dann. Er kann dich erst nach deiner EZ kündigen.
mellomania
das was du vorhast ist der denkbar ungünstigste plan den du haben kannst. du hast das recht auf elternzeit. beantrage gleich drei jahre. du bist versichert somit. du kannst jederzeit während dieser eltenrzeit woanders arbeiten bis 30 h. wenn du jetzt kündigst, musst du dich selber versichern oder über die versicherung deines mannes wenn vorhanden. dein AG hat da gar kein mitspracherecht. :-) melde die elternzeit und suche dir in ruhe was neues!
Flowerina
Bedenkt, dass es nach meinem Wissen, bei einem Betrieb unter 5 Arbeitnehmern andere Regeln gibt wg zB Existensgefährdung... Aber danke für eure Antworten... soweit
Mitglied inaktiv
Flowerina, andere Regeln für Kleinstbetriebe gibt es nur für den Teilzeit-in-Elternzeit-Anspruch, nicht aber bei der Elternzeit selbst. Die bekommst du auf jeden Fall. Ein weiterer Vorteil wäre, dass du bei jedem weiteren Kind die Elternzeit für die Zeit der Schutzfristen (mind. 14 Wochen) unterbrechen darfst und volles Mutterschaftsgeld erhältst. Dabei bezahlt der Arbeitgeber den Zuschuß zum Mutterschaftgeld, bekommt den aber zurückerstattet.
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