Andovaka
Hallo Ich bin in der 23 SSW Habe vor vier Tagen erfahren, das mein AG mich kündigen will, weil er eine seiner zwei Filialen schließen will. Vor zwei Tagen habe ich dann ein Schreiben vom Gewerbeaufsichtsamt bekommen, mit der Bitte um Stellungnahme. Nun meine Frage! Darf mein chef mich kündigen , auch wenn er eine zweite Filiale hat in der ich nach zwei Jahren Elternzeit meiner Arbeit wieder nachgehen könnte? Ich hoffe sie können mir helfen! Vielen Dank im voraus!
Hallo, grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Schwangere nicht kündigen, es sei denn, das Gewerbeaufsichtsamt stimmt dem zu. Das tut es, wenn ein gewichtiger Grund vorliegt. Ich würde deshalb dringend raten, in der Stellungnahme auszuführen, dass eine Kündigung nur nicht notwendig ist, weil der Arbeitgeber Sie in die andere Filiale umsetzen kann. Dafür müssen Sie aber im Arbeitsvertrag lesen, was da zum Beschäftigungsort geregelt ist. Liebe Grüße NB
Dojii
Es gibt Ausnahmen vom absoluten Kündigungschutz in der Schwangerschaft. Das ist jeweils eine Einzelfallentscheidung und muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde geprüft werden. Ich denke mal, dein Arbeitgeber hat diese Prüfung beantragt und daher hast du jetzt das Schreiben der Behörde bekommen, in dem du deine Situation darlegen sollst. Dann liegt es an der Aufsichtsbehörde, ob sie die Kündigung für zulässig erklärt, oder nicht.
Mitglied inaktiv
Wenn der AG nicht kündigen dürfte, dann würde die Behörde den Kündigungsantrag ablehnen. Deswegen wirst du jetzt ja angehört. Stelle die Fragen bei der Behörde!
Felica
Ich würde in der Stellungnahme auch darauf hinweisen das du in der 23ten SSW bist. Könnte mir vorstellen das der AG diesen Hinweiß vergessen hat zu erwähnen. Auch das es dir möglich wäre in der anderen Filiale zu arbeiten weil entsprechend flexibel. Würde aber nicht schreiben nach der EZ, sondern das dir das auch jetzt schon möglich wäre. Sie wollen ja erst einmal nur dich anhören, dann erst entscheiden die. Offen ist also alles.
Andovaka
Bin im Moment im entgültigen Beschäftigungsverbot !
Mitglied inaktiv
Du musst bei der Behörde wahrheitsgemäße Angaben machen. Die Behörde entscheidet dann über den Kündigungsantrag. Grundsätzlich besteht über das Mutterschutzgesetz ein Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt. In Einzelfällen können Kündigungen über die Behörde dennoch zugelassen werden, und zwar bei Betriebsschließung, Teilschließung (Filialschließung) und bei schwerem Vertrauensbruch. Die Behörde wägt in dem jeweiligen Einzelfall die Interessen beider Seiten gegeneinander ab. Wenn die Filiale geschlossen wird, fallen die Arbeitsplätze in der Filiale natürlich weg. Der Arbeitgeber kann ja dann nicht die Mitarbeiter der anderen Filiale kündigen, damit die Mitarbeiter der geschlossenen Filiale ihre Arbeitsplätze behalten. Warte ab, wie der Antrag entschieden wird. Vorsicht: wenn die Kündigung zugelassen wird, und du hast ein ärztliches Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft - dann hast du als Arbeitslose keinerlei Ansprüche, weder ALG noch Krankengeld. Das solltest du frühzeitig wissen und Schritte einleiten.
Andovaka
Danke für die Infos!
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