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Liebe Frau Bader, wenn mein Sohn am 20.06.2009 geb.ist, geht die Elternzeit bis zum 20.06 oder 19.06.2012? Vielen Dank
OK
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Hallo, woher sollen wir wissen, wie lange deine Elternzeit geht? Wie hast Du sie denn mitgeteilt? "1 Jahr EZ" oder "EZ bis zum xx.xx.xxxx" oder "3 jahre EZ" , oder... Das sollte man schon wissen :-) Viele Grüße Désirée
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mir geht es um den Tag... der Geburtstag ider ein Tag vorher/nachher.
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Hallo, ich verstehe schon, aber: das hängt einfach davon ab, was Du damals in die Mitteilung an den AG reingeschrieben hast. Im zweifel ist es aber der jeweilige Geburtstag des Kindes selbst an dem man wieder arbeiten gehen darf. Viele Grüße Désirée
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steh aufm schlauch... was hat es denn damit zu tun. es gibt doch eine frist bis wann man spätestens den antrag schicken soll und ich habe ihn kurz nach geburt geschickt (keine ahnung 6 tage später oder so, als wir die geb.urkunde hatten)... naja ich frag mal bei der personalabtl. nach... trotzdem danke !!! :o)
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Deine elternzeit geht , wenn du ganz normal die 3 Jahre beantragt hast, bis zum 19.06. Der 3. Geburtstag ist dann der erste Tag, an dem Du spätestens arbeiten müsstest.
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danke! das gleiche hat mir eben die Personalabteilung auch geschrieben! Frau Bader... hat sich erledigt :o)
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