Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Honoraranrechnung auf Elterngeld

Frage: Honoraranrechnung auf Elterngeld

NicoleBern

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Guten Tag Frau Bader, ich werde nach der Geburt unserer zweiten Tochter wieder in Elternzeit gehen, dieses mal zwei Jahre. Ich bin hauptberuflich pädagogische Mitarbeiterin und plane Bildungsprogramme. Im ersten Jahr meiner Elternzeit werde ich Elterngeld beziehen. Im zweiten versorgt mich mein Mann mit und ich werde zudem wieder auf Honorarbasis tätig, als externe Qualitätsbeauftragte für gemeinnützige Institutionen wie der vhs. Das bin ich auch jetzt bereits neben meinem Hauptjob. Mein Arbeitgeber duldet das. Können Sie mir vielleicht sagen, ob diese Einkünfte auf Honorarbasis als externe Qualitätsbeauftragte einer vhs (monatlich unterschiedlich, im Schnitt etwa 150 €) auf das Elterngeld angerechnet werden würden, wenn ich dieser Tätigkeit auch ein wenig während des ersten Jahres meiner Elternzeit nachgehen würde, also während ich Elterngeld beziehen werde? Vielen Dank schonmal und schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, wird es. Viel spannender ist aber die Frage, ob es sich hierbei um eine selbständige Tätigkeit handelt - dann ändert sich der Bemessungszeitraum. Liebe Grüße NB


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