Honeylein84
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich bin seit dem 06.07.16 in Mutterschutz. Zuvor habe ich seit dem 01.06.16 meine Stelle auf 50% reduziert, um wieder in die GKV (vorher PKV) zu kommen. Nun frage ich mich, wie sich die Höhe meines Mutterschaftsgeldes berechnet? Normalerweise wird ja der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn des MuSchu gerechnet (in meinem Fall also April 100% Vollzeit, Mai 100% Vollzeit und Juni 50% Teilzeit). Oder muss ich davon ausgehen, dass ich von diesem Durchschnitt dann nur 50% durch die vorherige Reduzierung einer VZ- auf TZ-Stelle bekomme? Vielen Dank schon ein mal!
Hallo, nur das, was Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du bekommst das was Du auch verdienen würdest nach Vertrag. Also Teilzeitlohn.
Mitglied inaktiv
Teilzeitlohn, warum auch sonst was anderes? Das mit den letzten 3 Monaten betrifft nur die Frauen welche regelmäßig wechselnde Stundenzahlen haben, und entsprechend auch immer unregelmäßig verdienen. Wenn Frau aber dauerhaft die Stunden runtergesetzte hat, dann ist das deren eigenes Problem. Ist halt einfach so. Fragt sich nur warum man auf die Idee kommt so kurz vor dem Mutterschutz die Stunden freiwillig runterzusetzen.
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