Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Höhe Elterngeld

Frage: Höhe Elterngeld

Schnickbuh

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Hallo, Gesundes neues Jahr wünsche ich Ihnen Mein Kind wurde im Juli 2016 geboren . Ich habe bis Nov 2017 Elterngeld bekommen . Bin jetzt noch in Elternzeit zu Hause , ohne Elterngeld.. Wir planen unser nä Kind . Was würde ich an Elterngeld bekommen ? Wie wird es berechnet wegen der Elternzeit ? Wäre es sinnvoll noch ein paar Monate zu arbeiten vor der nä SS ? Um mehr Elterngeld zu bekommen ? Wir werden die Monate ohne Elterngeld in der Elternzeit dann berechnet ? Lieben Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


roza_soza

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Wenn du bis zur Geburt com nächsten Kind nicht mehr arbeitest, bekommst du bloß den Mindestsatz von 300 Euro plus Gewchwisterbonus für die Monate, bei zum 3. Geburtstag eures ersten Kindes. Monate ohne Einkommen werden mit 0 Euro berechnet, ausgenommen sind nur die ersten 12-14 Monate, in denen du Elterngeld bekommen hast. Das wäre dann bis maximal September 2017. Selbst wenn du sofort schwanger wirst und noch ein oder zwei Monate Einkommen von vor der Geburt von Kind 1 in die Berechnung fließen, wird höchstwahrscheinlich nicht viel mehr als die 300 Euro rauskommen.... Also arbeiten gehen würde sich lohnen 😀


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