Klaus-Bärbel
Guten Tag Frau Bader, ich habe ein 7 jähriges Kind, welches bei seiner Mutter lebt. Ich zahle Unterhalt für das Kind nach Düsseldorfer Tabelle. Da ich ein weiteres Kind mit meiner jetztigen Frau habe (3 Jahre alt) bin ich auf Teilzeittätigkeit seit Geburt des zweiten Kindes umgestiegen. Dadurch hat sich natürlich auch der Unterhalt für das ältere Kind verringert. Ich arbeite 60% und habe Dienstag und Freitag "frei". Diese Tage nutze ich um etwas mit den Kindern zu unternehmen und auch private Erledigungen wir Arztbesuche duchzuführen. Das ältere Kind wird jeden zweiten Freitag zwischen 11 und 13 Uhr von mir abgeholt und ist die Hälfte der Feriern bei mir. Jetzt fordert die Mutter, dass das Unterhaltsgeld anhand einer 100%igen Beschäftigung von mir gezahlt werden müsse. Ich kann dem natürlich nicht zustimmen. Ich kümmere mich um die Kinder und soll dafür so Unterhalt zahlen, wir bei einer 100% Beschäftigung. Im Moment zahle ich 327,- EUR + Hortkostenanteil von 27,- EUR pro Monat. Können Sie bitte mit der Rechtslage weiterhelfen? Vielen Dank! Freundliche Grüsse Klaus-Bärbel
Hallo, Sie sind unterhaltsrechtlich verpflichtet, zu 100 % zu arbeiten und zu 100 % Unterhalt zu zahlen. Liebe Grüße, NB
Colien07022004
Hallo, ich bin auf der anderen Seite, sozusagen eine Mutti die Unterhalt erhält und ich kann dir ganz klar sagen, dass du den vollen, 100% Unterhalt zahlen musst, denn eine freiwillige Reduzierung der Arbeitszeit mit Unterhaltskürzung ist nicht erlaubt! Du kannst, selbstverständlich, deine AZ kürzen musst aber dennoch deinen Unterhalt weiterzahlen. Kannst Du das finanziell nicht, dann musst du wieder Vollzeit arbeiten gehen, denn die Unterhalszahlung hat oberste Priorität. Der Vater meiner Tochter musste aufgrund einer Unterhaltskürzung durch Arbeitszeitreduzierung ein hohes Bußgeld zahlen, denn er darf nicht selbstständig den Unterhalt verändern. LG
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