Purzel2015
Hallo Frau Bader, ich habe die Elternzeit für meine Tochter aufgrund einer erneuten Schwangerschaft vorzeitig beendet (ursprünglich Mai 2017, vorzeitig beendet zu Oktober 2016). Das Baby habe ich leider im 4. Monat verloren. Nun möchte ich ab September wieder arbeiten, mein Chef hat mir eine 50%-Stelle angeboten an meinem alten Arbeitsort. Ich würde gern 75% arbeiten. Ursprünglich hatte ich eine volle Stelle. Erste Frage: muss mein Chef mir die alte Stelle wiedergeben (gleicher Standort, gleiche oder weniger Stundenzahl), oder muss er mir nur überhaupt einen Job geben? Wir wünschen uns trotzdem ein weiteres Kind. Wenn ich nun die halbe Stelle antrete erhalte ich natürlich deutlich weniger Mutterschafts- sowie Elterngeld. Gibt es eine Möglichkeit die Arbeit so zu gestalten dass ich mehr Geld erhalte? z.B. die alte Elternzeit wieder aufleben lassen und in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten? Oder eine andere Möglichkeit? Die Entscheidung für / gegen ein zweites Kind hängt bei uns leider von der Höhe dieses Geldes ab oder wird zumindest stark davon beeinflusst.. Ich danke schonmal für Ihre Auskunft! Viele Grüße!
Hallo, das tut mir Leid. Sinnvoller ist es, mit Erklärungen gegenüber dem AG bis zum Ende der SchwS zu warten. Entscheidend für die Höhe des EG ist der Verdienst in den letzten 12 Mo. davor - nur so können sie es beeinflussen. Eigentlich hat eine Beendigung nicht stattgefunden, da die Bedingung neue EZ ja leider nicht eingetreten ist. Sie sind also noch immer n der alten EZ - in der können Sie bis zu 30 Std/Wo arbeiten. Wenn der Betrieb mind. 15 AN hat u keine betriebl. Gründe entgegenstehen, haben Sie Anspruch darauf u auf anteiligen Lohn lt Vertrag Liebe Grüße NB
chrissicat
Zum jetzigen Zeitpunkt kannst du die Höhe des (zukünftigen) Elterngeldes nur durch die Höhe deines Einkommens beeinflussen. Ob du dies durch einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit oder einer Teilzeittätigkeit nach der Elternzeit erlangst, spielt keine Rolle. Für die vorzeitige Beendigung der Elternzeit benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers, denn vorzeitige Beendigung um in Mutterschutz zu gehen liegt ja nun nicht vor. Ein Anrecht auf die selbe Stelle wie vorher hast du nicht, sie muss nur vergleichbar sein.
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