Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Höhe des Elterngeldes 2. Kind nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Höhe des Elterngeldes 2. Kind nach Elternzeit

SarahM2015

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 18.4.2015 meine erste Tochter bekommen. Vorher habe ich in Vollzeit gearbeitet. Elterngeld habe ich für die ersten 12 Monate (bzw. 10 Monate zzgl. Mutterschaftsgeld) der Elternzeit erhalten. Elternzeit waren zunächst 1,5 Jahre, die ich aber auf 2 Jahre verlängern musste, da ich keinen Krippenplatz bekommen habe. nun bin ich mit dem 2. Kind schwanger. Voraussichtlicher ET ist der 14.7.2017. Die Arbeit wieder aufnehmen (Teilzeit) werde ich am 18.4.2017. Somit würde ich nur knapp 2 Monate arbeiten bis ich wieder in den Mutterschutz gehe. Das 2. Jahr der Elternzeit hatte ich keine Einkünfte. Ist es richtig das ich nur den Sockelbetrag in Höhe von 300€ zzgl. Geschwisterbonus 75€ zu erwarten habe? oder werden die Einkünfte aus der Zeit vor der ersten Schwangerschaft in die Berechnung einfließen? sind die Beträge (300 + 75) noch aktuell oder gibt es Änderungen für 2017? und was bedeutet das ElterngeldPlus für meine persönliche Situation? Vielen Dank für die Beantwortung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen bei Ihnen die letzten 12 Mo vor der Geburt, ohne Monate mit MG u EG. Die Tätigkeit erhöht das Eg also minimal. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du solltest alles versuchen diese kurze Zeit Vollzeit zu arbeiten und nicht in Teilzeit zu wechseln. So bleibt der Vollzeitvertrag erhalten und Du bekommst auch den Vollzeitlohn im Mutterschutz komplett. Elterngeld wird der Mindestsatz sein plus die 75€ bis das erste Kind 3 ist. Elterngeld Plus macht nur Sinn wenn man keinen AG mehr hat im Laufe der Elternzeit oder wenn man im erste Jahr wieder arbeiten will.


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