Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Höhe des ALG 1 nach BV in Schwangerschaft und Elterzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Höhe des ALG 1 nach BV in Schwangerschaft und Elterzeit

Knegi

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin z. Zt. noch in Elternzeit. Da es in meiner Firma unschöne Veränderungen gibt, bin ich in Sorge und möchte mich vorab theoretisch informieren: Hintergrundsinfos: - mein Baby wurde Mitte Juli 2014 geboren - Elternzeit geht bis zum 31.8.15 = 13,5 Monate Elterzeit, danach wieder Vollzeit - bis zur Entbindung war ich knapp 5 Jahre dort angestellt (Vollzeit), also werden es am Ende der Elterzeit 6 Jahre sein. - aufgrund eines komplizierten Schwangerschaftsverlaufes, erst Krankschreibung ( ca. 10 Wochen) mit sich anschließendem BV ab Mitte Februar 2014 Fragen: 1) Habe ich mit Einbußen beim ALG 1 bei einer Kündigung seitens der Firma nach Elternzeit zu befürchten, da Elternzeit > 1 Jahr war? 2) Sind bei mir diese 150 Tage erfüllt? Ab wann und vor allen Dingen bis wann rechnen die sich, bis zum Eintritt in den Mutterschutz? 3) Würde sich die Krankschreibung und/ oder BV auf das ALG 1 negativ auswirken? 4) Wenn die Fragen 1-3 mit Nein beantwortet werden können, stünde mir dann ein ALG 1 mit 67% meines letzten Nettogehalts vor Eintritt in den Mutterschutz für 12 Monate zu? Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten! K.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Grds nein, aber evtl. wird das Einkommen fiktiv berechnet 2. Einzelfallberetaung kann ich hier nicht vornehmen. Da müssen Sie sich entgeltlich an meine E-Mail-Adresse wenden. 3. Nein 4. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen, ja Liebe Grüße NB


Colien07022004

Beitrag melden

Hallo, bei mir war es von den Vorraussetzungen genau gleich und vll kann ich dir schon ein paar Ratschläge geben. Die EZ gilt nicht als Berechnungsgrundlage für das ALG1 sondern die Zeit davor. Es müssen 360 Tage sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zusammenkommen in den letzten 2 Jahren. Von diesem Zeitraum werden dann 150 Tage als Berechnungsgrundlage verwendet. Warst du dort krank, übt sich das negativ auf deine Berechnung aus, dass BV hat keinen Einfluss auf die Berechnung. Dir steht ALG1 für 12 Monate zu mit 67% deines letzten Einkommens (es sind ja nur 4 Wochen Krankengeldbezug, dass wird nun nicht maßgeblich sein). Vll konnte ich dir schon ein klein wenig helfen! Lg


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader! Folgender Fall: Erstes Kind im Juli 2010 bekommen, vorher normal Vollzeit angestellt, 1 Jahr Elternzeit beantragt - geht also noch bis Juli 2011. Danach war geplant Teilzeit in den Beruf zurückzukehren. Jetzt aber während Elternzeit erneut schwanger geworden, Entbindungstermin und Beginn neuer Elternzeit im November 2011. Es müss ...

Hallo, ich bin seit 2009 mit meinem ersten Sohn noch bis 01.02.2012 in Elternzeit. Zuvor war ich Vollzeit beschäftigt. Nun bin ich erneut Schwanger und meine Gynäkologin sagte sie erteilt mir ein Berufsverbot zu sofort. Nun ist meine Frage, nachdem ich ja zum 01.02.2012 dann die Arbeit nicht wieder aufnehmen kann, steht mir trotzdem eine Lohnfor ...

Sehr geehrte Frau Bader, zur Ausgangssituation: ich habe am 01.08.2013 eine Tochter geboren und bin bis zum 01.08.2015 in Elternzeit. Mit meinem Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich ab April 2014 10 Stunden pro Woche arbeite und ab August 20 Stunden pro Woche. Dies wurde auch schriftlich festgehalten. Meine Frage ist nun, wie es sich mit dem Mut ...

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich vor dem ersten Geburtstages unseres ersten Kindes wieder schwanger werde, wie hoch würde das Elterngeld für das zweite Kind ausfallen? Würde ich den Mindestsatz bekommen oder evtl das Elterngeld in der gleichen Höhe beziehen, wie für Kind 1? Danke im Voraus!

Ich habe folgendes Anliegen. Unser Kind wurde im Januar 2015 geboren. Ich bin Zahnarzthelferin und hatte, nachdem ich die Schwangerschaft bekannt gegeben hab, sofort ein Beschäftigungsverbot. Mir wurde dann bis zum Mutterschutz mein normales Gehalt weiter gezahlt. Eigentlich wollte ich ab Anfang des kommenden Jahres in Teilzeit wieder anfangen zu a ...

Hallo Frau Bader, Seit ca. 10 Jahren arbeitete ich Vollzeit in einer Zahnarztpraxis als Zahnmedizinische Fachangestellte. Im Feb. 2015 erfuhr ich von meiner ersten Schwangerschaft. Sofort erhielt ich ein Beschäftigungsverbot, den Gehalt bekam ich weiterhin. Mein Sohn wurde im Nov. 2015 geboren und ich beantragte 3 Jahre Elternzeit. Nach 10 Monaten ...

Guten Tag Frau Bader, mein errechneter Geburtstermin ist der 3.10.2019 (also seit Ende Dezember 2018 schwanger). Ich habe zum 01.04.2019 eine Gehaltserhöhung erhalten. Es steht eventuell ein individuelles Beschäftigungsverbot an. Wie hoch ist dann das Entgelt während des BV (ich habe die Beiträge zu dem Thema bereits gelesen sowie auch das Musch ...

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K ...

Sehr geehrte Damen und Herren,  ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am  26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...