littlevoennchen
Hallo, ich bin seit 2009 mit meinem ersten Sohn noch bis 01.02.2012 in Elternzeit. Zuvor war ich Vollzeit beschäftigt. Nun bin ich erneut Schwanger und meine Gynäkologin sagte sie erteilt mir ein Berufsverbot zu sofort. Nun ist meine Frage, nachdem ich ja zum 01.02.2012 dann die Arbeit nicht wieder aufnehmen kann, steht mir trotzdem eine Lohnfortzahlung zu bis zum Mutterschutz? Für die Antworten schon mal vielen Dank. Mfg littlevoennchen
Hallo, klar! Liebe GRüsse, NB
SumSum076
Ja, Lohnfortzahlung zu den vorherigen Bedingungen. Wenn du also vorher einen Vollzeitjob hast, dann gibts auch den Lohn von der Vollzeit. Und zwar bis zum Ende des Mutterschutzes! Gruß Sabine
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